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Auswandern nach Malta

Aufenthalt & Einbürgerung: Malta

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Als EU-Bürger können Deutsche auf Malta leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei Monate wird bei Identità eine Aufenthaltskarte (eResidence) beantragt. Die Einbürgerung liegt im Ermessen des Ministers; die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.

Aufenthaltstitel

Freizügigkeit

EU-Freizügigkeit

Deutsche Staatsangehörige

  • Bis 3 Monate: nur gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Länger als 3 Monate: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Nichterwerbstätige mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung
  • Anmeldung bei der zuständigen Behörde nach den Regeln des Landes

Gültigkeit: Kein Visum und keine Arbeitserlaubnis nötig; Anmeldebescheinigung je nach Land

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt

Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt besteht ein Daueraufenthaltsrecht (Art. 16 Richtlinie 2004/38/EG).

Gesetzlich ist eine Einbürgerung nach mindestens 5 Jahren Aufenthalt in den letzten 6 Jahren (davon das letzte Jahr ununterbrochen) möglich, mit ausreichenden Maltesisch- oder Englischkenntnissen und gutem Leumund. Die Entscheidung ist eine Ermessensentscheidung; in der Praxis wird oft ein deutlich längerer Aufenthalt erwartet.

Weitere Wege zur Staatsangehörigkeit

  • Ehe mit einer maltesischen Person: Antrag nach 5 Jahren Ehe

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
7 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (MAL 10(1))
Person has been resident in Malta for at least 5 of the past 7 years preceding the application.
Verzicht (MAL 10(1))
–
Sprache (MAL 10(1))
Adequate knowledge of Maltese or English language required.
Staatskunde (MAL 10(1))
–
Ehe (MAL 4(1), 6)
Person has been married to a citizen for five years and is still married and living with the spouse at the time of the application (or, if separated, with common household for 5 years). No residence requirement if spouse of person acquires citizenship due to exceptional service (mode A24).

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. Community Malta Agency
  2. Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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