# Aufenthaltserlaubnis Malaysia: Aufenthalt & Einbürgerung

> Malaysia: Einbürgerung nach 10 Jahren, Doppelpass nicht erlaubt. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/malaysia/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Einbürgerung frühestens nach 10 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.

Malaysia bietet mit „Malaysia My Second Home“ (MM2H) ein langfristiges Aufenthaltsprogramm für vermögende Personen sowie mit DE Rantau ein Visum für digitale Nomaden. Daueraufenthalt und Einbürgerung sind für Ausländer kaum zugänglich.

## Aufenthaltstitel

- Malaysia My Second Home (MM2H) – Ab 25 Jahren, Fokus auf Ruheständler und vermögende Personen
- DE Rantau Nomad Pass – Remote-Arbeitende, vor allem im Digital-/Tech-Bereich
- Employment Pass – Fachkräfte mit Jobangebot in Malaysia

## Amtliche Quellen

- [MM2H: Official website](https://mm2h.gov.my/)
- [Asia Lifestyle Magazine: MM2H visa 2026 – what Malaysia's second home programme now requires](https://www.asialifestylemagazine.com/mm2h-visa-2026-what-malaysias-second-home-programme-now-requires/)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Malaysia](https://auswander.com/atlas/malaysia/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
