Aufenthaltserlaubnis Luxemburg: welche Aufenthaltstitel es gibt – auch für Rentner und Familien –, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
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Als EU-Bürger können Deutsche in Luxemburg leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei Monate erfolgt die Anmeldung bei der Wohngemeinde. Einbürgerung ist nach 5 Jahren möglich, die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.
Aufenthaltstitel
Freizügigkeit
EU-Freizügigkeit
Deutsche Staatsangehörige
Bis 3 Monate: nur gültiger Personalausweis oder Reisepass
Länger als 3 Monate: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Nichterwerbstätige mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung
Anmeldung bei der zuständigen Behörde nach den Regeln des Landes
Gültigkeit: Kein Visum und keine Arbeitserlaubnis nötig; Anmeldebescheinigung je nach Land
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt besteht ein Daueraufenthaltsrecht (Art. 16 Richtlinie 2004/38/EG).
Erforderlich sind 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (das letzte Jahr ununterbrochen), ein bestandener Luxemburgisch-Sprachtest (mündlich A2, Hörverstehen B1) sowie der Kurs bzw. Test „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“.
Weitere Wege zur Staatsangehörigkeit
Option nach 20 Jahren Aufenthalt, für Eltern luxemburgischer Kinder, für Ehepartner u. a. – teils ohne volle Sprachprüfung
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachnachweis bzw. Sprachtest
Staatskunde / Kultur
Staatskunde- bzw. Kulturtest
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (ohne Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (LUX 14)
Person has resided in Luxembourg for 5 years before the application (last year preceding application without interruption).
Verzicht (LUX 14)
–
Sprache (LUX 14)
Person must pass a language test.
Staatskunde (LUX 14)
Person must attend course 'Living together in the Grand Duchy of Luxembourg' or pass the test of this course.
Ehe (LUX 25)
Person must pass a language evaluation test and have attended course 'Living together in the Grand Duchy of Luxembourg' or have passed the test of this course. If person is a non-resident, three years of marriage preceding the application is required.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.