# Aufenthaltserlaubnis Litauen: Aufenthalt & Einbürgerung

> Litauen: Freizügigkeit für Deutsche, Daueraufenthalt nach 5 Jahren, Einbürgerung nach 10 Jahren. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/litauen/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Deutsche genießen Freizügigkeit (kein Visum, keine Arbeitserlaubnis nötig); Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 10 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.

Deutsche dürfen als EU-Bürger in Litauen leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei Monate ist die Registrierungsbescheinigung beim Migrationsamt nötig. Die Einbürgerung erfordert 10 Jahre Aufenthalt und grundsätzlich den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.

## Aufenthaltstitel

- EU-Freizügigkeit – Deutsche Staatsangehörige

## Amtliche Quellen

- [EMN Litauen: Pathways to citizenship (Studie 2019)](https://www.emn.lt/uploads/Products/product_11/2019-3_Pathways_to_citizenship_(EN).pdf)
- [Migracijos departamentas](https://migracija.lrv.lt/en/)
- [Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32004L0038)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Litauen](https://auswander.com/atlas/litauen/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
