Aufenthaltserlaubnis Litauen: welche Aufenthaltstitel es gibt – auch für Rentner und Familien –, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
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Deutsche dürfen als EU-Bürger in Litauen leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei Monate ist die Registrierungsbescheinigung beim Migrationsamt nötig. Die Einbürgerung erfordert 10 Jahre Aufenthalt und grundsätzlich den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.
Aufenthaltstitel
Freizügigkeit
EU-Freizügigkeit
Deutsche Staatsangehörige
Bis 3 Monate: nur gültiger Personalausweis oder Reisepass
Länger als 3 Monate: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Nichterwerbstätige mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung
Anmeldung bei der zuständigen Behörde nach den Regeln des Landes
Gültigkeit: Kein Visum und keine Arbeitserlaubnis nötig; Anmeldebescheinigung je nach Land
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 10 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden
Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt besteht ein Daueraufenthaltsrecht (Art. 16 Richtlinie 2004/38/EG).
Erforderlich sind 10 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt mit Daueraufenthaltsrecht, Litauischprüfung, Verfassungstest und ein legales Einkommen. Die doppelte Staatsangehörigkeit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt (z. B. bei litauischer Abstammung) – Eingebürgerte müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel aufgeben.
Weitere Wege zur Staatsangehörigkeit
Ehe mit einer litauischen Person: nach 7 Jahren
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
10 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (LIT 18)
Person has legally resided in Lithuania for the last 10 years and has the right of permanent residence.
Verzicht (LIT 18)
Renunciation or automatic loss of citizenship of another country.
Sprache (LIT 18)
Proficiency in language of Lithuania required.
Staatskunde (LIT 18)
Knowledge of basic provisions of the Constitution required.
Ehe (LIT 19)
Person is the spouse of a citizen and has legally resided in Lithuania for the last 7 years. For a person married to a citizen of the Republic of Lithuania who is a deportee or political prisoner to be resident together with his or her spouse in the Republic of Lithuania for the last 5 years. Other conditions: see A06 (except legal source of support).
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.