Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
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Als EU-Bürger können Deutsche in Lettland leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei Monate ist eine Registrierungsbescheinigung beim Amt für Staatsangehörigkeit und Migration (PMLP) nötig. Einbürgerung ist nach 5 Jahren möglich; als EU- und NATO-Bürger dürfen Deutsche ihre Staatsangehörigkeit behalten.
Aufenthaltstitel
Freizügigkeit
EU-Freizügigkeit
Deutsche Staatsangehörige
Bis 3 Monate: nur gültiger Personalausweis oder Reisepass
Länger als 3 Monate: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Nichterwerbstätige mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung
Anmeldung bei der zuständigen Behörde nach den Regeln des Landes
Gültigkeit: Kein Visum und keine Arbeitserlaubnis nötig; Anmeldebescheinigung je nach Land
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt besteht ein Daueraufenthaltsrecht (Art. 16 Richtlinie 2004/38/EG).
Erforderlich sind 5 Jahre ständiger Aufenthalt (eine Unterbrechung von insgesamt einem Jahr ist zulässig, nicht im letzten Jahr), fließendes Lettisch, Kenntnisse der Verfassung, Hymne und Geschichte, ein legales Einkommen und ein Treueeid. Staatsangehörige von EU-, EFTA- und NATO-Staaten dürfen ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht grundsätzlich erforderlich, mit wichtigen Ausnahmen
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (LAT 10-12, 17)
Person has been permanently resident in Latvia for 5 years.
Verzicht (LAT 10-12, 17)
Renunciation or automatic loss of citizenship of another country required. Exemption from renunciation requirement applies to nationals of a Member State of the EU, the EFTA or NATO, Australia, Brazil or New Zealand, or a country with which Latvia has concluded a dual citizenship agreement.
Sprache (LAT 10-12, 17)
Proficiency in language of Latvia required.
Staatskunde (LAT 10-12, 17)
Knowledge of basic principles of the Constitution, national anthem and history of the country, and pledge of loyalty to Latvia required. Pledge loyalty to Latvia.
Ehe (No provision)
–
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.