# Aufenthaltserlaubnis Kroatien: Aufenthalt & Einbürgerung

> Kroatien: Freizügigkeit für Deutsche, Daueraufenthalt nach 5 Jahren, Einbürgerung nach 8 Jahren. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/kroatien/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Deutsche genießen Freizügigkeit (kein Visum, keine Arbeitserlaubnis nötig); Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 8 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.

Deutsche können als EU-Bürger in Kroatien leben und arbeiten; Aufenthalte über drei Monate werden bei der Polizei registriert. Die Einbürgerung ist nach 8 Jahren Aufenthalt möglich und verlangt grundsätzlich die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit.

## Aufenthaltstitel

- EU-Freizügigkeit – Deutsche Staatsangehörige

## Amtliche Quellen

- [Zakon o hrvatskom državljanstvu (zakon.hr)](https://www.zakon.hr/z/448/Zakon-o-hrvatskom-dr%C5%BEavljanstvu)
- [Croatian nationality law (Wikipedia-Übersicht)](https://en.wikipedia.org/wiki/Croatian_nationality_law)
- [Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32004L0038)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Kroatien](https://auswander.com/atlas/kroatien/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
