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Deutsche können als EU-Bürger in Kroatien leben und arbeiten; Aufenthalte über drei Monate werden bei der Polizei registriert. Die Einbürgerung ist nach 8 Jahren Aufenthalt möglich und verlangt grundsätzlich die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit.
Aufenthaltstitel
Freizügigkeit
EU-Freizügigkeit
Deutsche Staatsangehörige
Bis 3 Monate: nur gültiger Personalausweis oder Reisepass
Länger als 3 Monate: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Nichterwerbstätige mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung
Anmeldung bei der zuständigen Behörde nach den Regeln des Landes
Gültigkeit: Kein Visum und keine Arbeitserlaubnis nötig; Anmeldebescheinigung je nach Land
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 8 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden
Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt besteht ein Daueraufenthaltsrecht (Art. 16 Richtlinie 2004/38/EG).
Voraussetzungen: 8 Jahre ununterbrochener registrierter Aufenthalt mit Daueraufenthalt zum Antragszeitpunkt, Kroatisch- und Landeskundekenntnisse, Achtung der Rechtsordnung sowie die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit (oder eine Verzichtserklärung, falls der Herkunftsstaat die Entlassung nicht zulässt).
Weitere Wege zur Staatsangehörigkeit
Ehe mit einer kroatischen Person und Daueraufenthalt: ohne 8-Jahres-Frist, ohne Sprachtest und ohne Verzicht
Kroatische Abstammung: erleichterte Einbürgerung ohne Wohnsitz
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
8 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht grundsätzlich erforderlich, mit wichtigen Ausnahmen
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (CRO 8)
Person has been resident in Croatia for 8 years immediately before the application.
Verzicht (CRO 8)
Renunciation or automatic loss of another citizenship, unless the person is stateless (a statement is sufficient if the other country does not allow renouncing citizenship, or places conditions which cannot be fulfiled) or is the spouse of a citizen (see A08).
Sprache (CRO 8)
Person is proficient in language of Croatia.
Staatskunde (CRO 8)
Person is familiar with Croatian culture (except if person is older than 60) and respects for the legal order, customs and culture of the country.
Ehe (CRO 10)
Person is the spouse of a citizen and is resident in Croatia with a permanent residence permit. Other conditions: respect for the legal order, customs and culture of the country.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.