Aufenthaltserlaubnis Kolumbien: welche Aufenthaltstitel es gibt – auch für Rentner und Familien –, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
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Kolumbien vergibt Aufenthaltsvisa als Migrant (M) – z. B. für Rentner, Investoren und Familie – sowie ein Visum für digitale Nomaden (V). Nach 5 Jahren mit M-Visum kann man das Residentenvisum (R) beantragen. Die Einbürgerung ist nach 5 Jahren als Resident möglich; die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.
Aufenthaltstitel
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Visa M – Pensionado
Rentner mit lebenslanger Rente
Monatliche Rente von mindestens 3 gesetzlichen Mindestlöhnen (2026 rund 5,25 Mio. COP)
Rentenbescheinigung apostilliert und übersetzt
Anmeldung im Gesundheitssystem nach Erhalt der Cédula de Extranjería
Gültigkeit: bis zu 3 Jahre; keine Erwerbstätigkeit
Investition
Visa M – Inversionista
Investoren in Unternehmen oder Immobilien
Investition von mindestens 100 bzw. 350 Mindestlöhnen (Unternehmen bzw. Immobilie)
Gültigkeit: bis zu 3 Jahre
Remote-Arbeit / Digital Nomad
Visa V – Nómada digital
Remote-Arbeitende und Freelancer für ausländische Auftraggeber
Nachweis eines Einkommens von mindestens 3 Mindestlöhnen pro Monat
Schreiben bzw. Vertrag ausländischer Unternehmen
Krankenversicherung
Gültigkeit: bis zu 2 Jahre
Familie
Visa M – Familiar
Ehe- und Lebenspartner sowie Angehörige kolumbianischer Staatsangehöriger
Nachweis der Beziehung
Gültigkeit: bis zu 3 Jahre
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Nach 5 Jahren mit M-Visum (bei manchen M-Kategorien kürzer) kann das Residentenvisum R beantragt werden; ein Anspruch besteht nicht automatisch.
Einbürgerung nach 5 Jahren mit Residentenvisum (2 Jahre bei Ehe mit Kolumbianer/in oder kolumbianischen Kindern), mit Spanisch-, Geschichts- und Verfassungsprüfung. Kolumbien verlangt keinen Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachnachweis bzw. Sprachtest
Staatskunde / Kultur
Staatskunde- bzw. Kulturtest
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (Const 96(2)(a), COL 9)
Person has been legally and continuously resident in Colombia for 5 years immediately preceding the application.
Verzicht (Const 96(2)(a), COL 8, 9, 28)
–
Sprache (Const 96(2)(a), COL 13)
Proficiency in Spanish (except for those who are from an indigenous community sharing border territory with Colombia, who have had secondary or university education in Colombia, or who are older than 60 years).
Staatskunde (Const 96(2)(a), COL 13)
Knowledge of basic principles of the Constitution, history and geography of Colombia (except for those who are from an indigenous community sharing border territory with Colombia, have had secondary or university education in Colombia, or who are older than 60 years).
Ehe (Const 96(2)(a), COL 9)
Person is the spouse of a citizen, or is in a long term relationship with a citizen and has been legally and continuously resident in Colombia for 2 years immediately preceding the application. Other conditions: see A06.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.