Arbeit
Arbeitserlaubnis und Aufenthalt
Angestellte und Selbstständige
- Arbeitserlaubnis (bis Ende 2026 über das Außenministerium)
- Antrag über den Arbeitgeber
Gültigkeit: bis zu 1 Jahr, verlängerbar
Auswandern nach Kirgisistan
Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
⇄ Kirgisistan mit anderen Ländern vergleichen
Mehr Informationen über Kirgisistan auch in unserer kostenlosen Auswander-Community
Kirgisistan vergibt befristete und dauerhafte Aufenthaltserlaubnisse u. a. für Arbeit, Investition und Familie; eine Reform des Migrationsgesetzes wird 2026 diskutiert. Deutsche können visumfrei für 60 Tage einreisen. Die Einbürgerung ist nach 5 Jahren mit Sprachkenntnissen möglich.
Arbeit
Angestellte und Selbstständige
Gültigkeit: bis zu 1 Jahr, verlängerbar
Investition
Investoren
Gültigkeit: befristet, verlängerbar
Familie
Familienangehörige kirgisischer Staatsbürger
Gültigkeit: befristet, verlängerbar
Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis setzt bisher den Status als Immigrant voraus; ein Gesetzentwurf von 2026 soll das Verfahren vereinfachen.
Einbürgerung nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt mit Kenntnissen der Staatssprache. Ein Verzicht wird laut GLOBALCIT nicht verlangt; die doppelte Staatsangehörigkeit ist aber nur mit Vertragsstaaten anerkannt.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Zuletzt geprüft: 21.10.2026
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.