# Aufenthalt & Einbürgerung in Kenia für Deutsche

> Kenia: Daueraufenthalt nach 7 Jahren, Einbürgerung nach 7 Jahren, Doppelpass erlaubt. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/kenia/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Daueraufenthalt in der Regel nach 7 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 7 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: erlaubt.

Kenia vergibt Aufenthaltsgenehmigungen nach Klassen – etwa für Ruheständler (Klasse K), digitale Nomaden (Klasse N), Investoren (Klasse G) und Angestellte (Klasse D). Nach 7 Jahren ist der Daueraufenthalt möglich, die Einbürgerung ebenfalls nach 7 Jahren; die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.

## Aufenthaltstitel

- Klasse K (Ruhestand) – Ab 35 Jahren mit Einkommen aus dem Ausland
- Klasse N (Digital Nomad) – Remote-Arbeitende für ausländische Arbeitgeber oder Kunden
- Klasse G (Investor/Unternehmer) – Unternehmer und Investoren
- Klasse D (Angestellte) – Fachkräfte mit Arbeitgeber in Kenia

## Amtliche Quellen

- [IBN Immigration: Kenyan Retirement Permit (Class K)](https://www.ibn.co.za/kenya/retirement)
- [Cliffe Dekker Hofmeyr: Immigration developments in Kenya (2025)](https://www.cliffedekkerhofmeyr.com/en/news/publications/2025/Sectors/Immigration-Law/immigration-law-alert-immigration-developments-in-kenya)
- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)](https://hdl.handle.net/1814/73190)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Kenia](https://auswander.com/atlas/kenia/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
