Flagge Kenia

Auswandern nach Kenia

Aufenthalt & Einbürgerung: Kenia

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

Mehr Informationen über Kenia auch in unserer kostenlosen Auswander-Community

Kenia vergibt Aufenthaltsgenehmigungen nach Klassen – etwa für Ruheständler (Klasse K), digitale Nomaden (Klasse N), Investoren (Klasse G) und Angestellte (Klasse D). Nach 7 Jahren ist der Daueraufenthalt möglich, die Einbürgerung ebenfalls nach 7 Jahren; die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.

Aufenthaltstitel

Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit

Klasse K (Ruhestand)

Ab 35 Jahren mit Einkommen aus dem Ausland

  • Jährliches Nettoeinkommen von mindestens 24.000 US$ aus Rente oder anderen Quellen außerhalb einer Beschäftigung
  • Kein Arbeiten in Kenia

Gültigkeit: bis zu 2 Jahre, verlängerbar

Remote-Arbeit / Digital Nomad

Klasse N (Digital Nomad)

Remote-Arbeitende für ausländische Arbeitgeber oder Kunden

  • Gesichertes Jahreseinkommen von mindestens 24.000 US$ aus dem Ausland
  • Erklärung, nicht für kenianische Firmen zu arbeiten

Gültigkeit: bis zu 1 Jahr, verlängerbar

Investition

Klasse G (Investor/Unternehmer)

Unternehmer und Investoren

  • Investition von mindestens 100.000 US$ in ein kenianisches Unternehmen

Gültigkeit: bis zu 2 Jahre, verlängerbar

Arbeit

Klasse D (Angestellte)

Fachkräfte mit Arbeitgeber in Kenia

  • Nachweis, dass keine kenianische Fachkraft verfügbar ist

Gültigkeit: bis zu 2 Jahre

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 7 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 7 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt

Daueraufenthalt kann nach 7 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (die letzten 3 ununterbrochen) beantragt werden; Ehepartner von Kenianern nach 3 Jahren Ehe.

Einbürgerung nach mindestens 7 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, davon die letzten 12 Monate ununterbrochen, mit Kiswahili-Kenntnissen und Landeskunde. Kenia erlaubt seit 2010 die doppelte Staatsangehörigkeit.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
7 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Staatskunde-/Kulturkenntnisse (ohne formalen Test)
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (ohne Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (Const 15(2), KEN 13)
Person has been lawfully resident in Kenya for at least 7 years, including 12 months immediately prior to application.
Verzicht (Const 15(2), KEN 13)
–
Sprache (Const 15(2), KEN 13)
Person is able to understand speak KiSwahili or a local dialect.
Staatskunde (Const 15(2), KEN 13)
Person has adequate knowledge of Kenya and rights and duties of citizens.
Ehe (Const 15(1), KEN 11)
Person has been married to a citizen for a least 7 years and is not a prohibited immigrant.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. IBN Immigration: Kenyan Retirement Permit (Class K)
  2. Cliffe Dekker Hofmeyr: Immigration developments in Kenya (2025)
  3. GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

Jetzt kostenlos in der auswander.com[munity] registrieren!