# Aufenthalt & Einbürgerung in Katar für Deutsche

> Katar: Einbürgerung nach 25 Jahren, Doppelpass nicht erlaubt. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/katar/aufenthalt/
Stand der Daten: 21.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Einbürgerung frühestens nach 25 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.

In Katar ist der Aufenthalt in der Regel an einen Arbeitgeber gebunden. Käufer von Immobilien ab 730.000 QAR erhalten einen Aufenthalt ohne Sponsor, ab 3,65 Mio. QAR auch einen Daueraufenthalt. Die Einbürgerung erfordert 25 Jahre Aufenthalt.

## Aufenthaltstitel

- Residence Permit (Arbeit) – Angestellte katarischer Arbeitgeber
- Aufenthalt durch Immobilienkauf – Käufer von Immobilien in freigegebenen Gebieten
- Familiennachzug – Ehepartner und Kinder von Aufenthaltsberechtigten

## Amtliche Quellen

- [Al Jazeera: Qatar loosens restrictions on foreign property ownership](https://www.aljazeera.com/economy/2020/10/6/bbqatar-loosens-restrictions-on-foreign-property-ownership)
- [Gulf News: Property title and residency for $200,000 real estate purchases](https://gulfnews.com/business/property/qatar-to-grant-property-title-and-residency-visas-within-days-for-200000-real-estate-purchases-1.500305560)
- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)](https://hdl.handle.net/1814/73190)

Redaktionell geprüft: 21.10.2026

- [Überblick Katar](https://auswander.com/atlas/katar/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
