# Aufenthaltserlaubnis Kasachstan: Aufenthalt & Einbürgerung

> Kasachstan: Einbürgerung nach 5 Jahren, Doppelpass nicht erlaubt. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/kasachstan/aufenthalt/
Stand der Daten: 21.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Einbürgerung frühestens nach 5 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.

Kasachstan vergibt befristete Aufenthaltserlaubnisse (u. a. für Arbeit, Studium, Familie) und eine 10-jährige Aufenthaltserlaubnis für den dauerhaften Aufenthalt. Seit Februar 2026 werden Kasachischkenntnisse (A1) verlangt. Die Einbürgerung ist nach 5 Jahren möglich, setzt aber den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit voraus.

## Aufenthaltstitel

- Befristete Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit – Angestellte kasachischer Arbeitgeber
- Aufenthalt für Investoren – Investoren und Unternehmer
- Familiennachzug – Ehepartner und Kinder kasachischer Staatsbürger oder Aufenthaltsberechtigter

## Amtliche Quellen

- [Meduza: Kasachstan verschärft Sprachanforderungen für Aufenthaltstitel](https://meduza.io/en/news/2026/04/13/report-kazakhstan-raises-kazakh-language-bar-for-residency-permits-to-b2-russians-say)
- [private.law: Kazakhstan Residence Permits](https://wiki.private.law/en/kazakhstan-residence)
- [eGov: Work permit](https://egov.kz/cms/en/articles/workpermit)
- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)](https://hdl.handle.net/1814/73190)

Redaktionell geprüft: 21.10.2026

- [Überblick Kasachstan](https://auswander.com/atlas/kasachstan/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
