Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
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Kasachstan vergibt befristete Aufenthaltserlaubnisse (u. a. für Arbeit, Studium, Familie) und eine 10-jährige Aufenthaltserlaubnis für den dauerhaften Aufenthalt. Seit Februar 2026 werden Kasachischkenntnisse (A1) verlangt. Die Einbürgerung ist nach 5 Jahren möglich, setzt aber den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit voraus.
Aufenthaltstitel
Arbeit
Befristete Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit
Angestellte kasachischer Arbeitgeber
Arbeitserlaubnis über den Arbeitgeber (Quote) oder Arbeit als gefragte Fachkraft
Antrag über egov.kz oder ein Bürgerservicezentrum
Gültigkeit: bis zu 1 Jahr bzw. Vertragsdauer, verlängerbar
Investition
Aufenthalt für Investoren
Investoren und Unternehmer
Investition in Kasachstan nach den Vorgaben der Regierung
Ausnahme von der Sprachpflicht
Gültigkeit: befristet bzw. dauerhaft
Familie
Familiennachzug
Ehepartner und Kinder kasachischer Staatsbürger oder Aufenthaltsberechtigter
Nachweis der Ehe bzw. Verwandtschaft
Gültigkeit: befristet, verlängerbar
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden
Die Aufenthaltserlaubnis für den dauerhaften Aufenthalt gilt 10 Jahre. Verlangt werden Kasachischkenntnisse (A1) und ein Guthaben von rund 5,7 Mio. Tenge pro Person ab 16 Jahren (2026); Ausnahmen gelten u. a. für gefragte Berufe.
Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem dauerhaftem Aufenthalt. Kasachstan erkennt keine doppelte Staatsangehörigkeit an; die bisherige muss aufgegeben werden.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
Sprache
Keine Sprachanforderung
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (KAZ 16, 17)
Person has been lawfully and permanently resident for 5 years.
Verzicht (KAZ 16, 17)
Renunciation of citizenship of another country required.
Sprache (KAZ 16, 17)
–
Staatskunde (KAZ 16, 17)
–
Ehe (KAZ 16)
Person is married to a citizen and has been lawfully and permanently resident for 3 years. Other conditions: see A06.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.