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Auswandern nach Kambodscha

Aufenthalt & Einbürgerung: Kambodscha

Aufenthaltserlaubnis Kambodscha: welche Aufenthaltstitel es gibt – auch für Rentner und Familien –, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Kambodscha hat kein klassisches Einwanderungsvisum. Langfristig leben Ausländer dort mit dem Ordinary Visa (E), das im Land als Ruhestands- (ER), Business- (EB) oder Jobsuche-Verlängerung (EG) jeweils bis zu 12 Monate verlängert wird. Nach 7 Jahren mit Aufenthaltskarte ist eine Einbürgerung möglich.

Aufenthaltstitel

Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit

ER-Verlängerung (Ruhestand)

In der Regel ab 55 Jahren, ohne Beschäftigung in Kambodscha

  • Einreise mit Ordinary Visa (E)
  • Renten- oder Kontonachweis
  • ggf. Gesundheitszeugnis und Führungszeugnis

Gültigkeit: 1, 3, 6 oder 12 Monate, wiederholt verlängerbar; Arbeiten nicht erlaubt

Arbeit

EB-Verlängerung (Business/Arbeit)

Angestellte, Selbstständige und Unternehmer

  • Seit 2026 für längere Verlängerungen gültige Arbeitserlaubnis (Work Permit)

Gültigkeit: bis zu 12 Monate, verlängerbar

Weitere

EG-Verlängerung (Jobsuche)

Arbeitsuchende

  • Einreise mit Ordinary Visa (E)

Gültigkeit: 3 oder 6 Monate, in der Regel einmalig

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 7 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt

Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung gibt es praktisch nicht; die Verlängerungen müssen fortlaufend erneuert werden.

Einbürgerung nach 7 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt ab Erhalt einer Aufenthaltskarte, mit Khmer-Kenntnissen; alternativ über erhebliche Investitionen oder Spenden. Ein Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
7 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Staatskunde-/Kulturkenntnisse (ohne formalen Test)
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (CAM 18, 19)
Person is resident in Cambodia and has been continuously resident there for 7 years from the moment s/he received a residence card.
Verzicht (CAM 18, 19)
–
Sprache (CAM 18, 19)
Ability to speak the Khmer language
Staatskunde (CAM 18, 19)
Knowledge of Khmer script and history, evidence that person can integrate into Khmer society.
Ehe (CAM 11, 15)
Person has been the spouse of a citizen, with common household, for 3 years and has resided in Cambodia for at least 12 months. Other conditions: see A06 (except residence requirements).

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. Botschaft Kambodschas in Berlin: The Cambodia Retirement Visa (ER) – Overview and Eligibility
  2. IPS Cambodia: Cambodian visa application and essential information
  3. GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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