# Aufenthaltserlaubnis Jordanien: Aufenthalt & Einbürgerung

> Jordanien: Einbürgerung nach 4 Jahren, Doppelpass nicht erlaubt. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/jordanien/aufenthalt/
Stand der Daten: 21.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Einbürgerung frühestens nach 4 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.

Jordanien vergibt Aufenthalte für Arbeit, Familie und Studium sowie einen 5-jährigen Aufenthalt für Immobilienkäufer ab 200.000 JOD. Für sehr hohe Investitionen gibt es einen eigenen Weg zur Staatsbürgerschaft.

## Aufenthaltstitel

- Arbeitserlaubnis und Aufenthalt – Angestellte jordanischer Arbeitgeber
- Aufenthalt durch Immobilienkauf – Käufer von Immobilien
- Aufenthalt für Familienangehörige – Ehepartner und Kinder jordanischer Staatsbürger oder von Ausländern mit Aufenthalt

## Amtliche Quellen

- [Jordan Times: Residency for property investors](https://jordantimes.com/node/346215)
- [Jordan Lawyer: Citizenship through investment](https://jordan-lawyer.com/2025/06/23/jordanian-citizenship-through-investment/)
- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)](https://hdl.handle.net/1814/73190)

Redaktionell geprüft: 21.10.2026

- [Überblick Jordanien](https://auswander.com/atlas/jordanien/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
