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Auswandern nach Jordanien

Aufenthalt & Einbürgerung: Jordanien

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Jordanien vergibt Aufenthalte für Arbeit, Familie und Studium sowie einen 5-jährigen Aufenthalt für Immobilienkäufer ab 200.000 JOD. Für sehr hohe Investitionen gibt es einen eigenen Weg zur Staatsbürgerschaft.

Aufenthaltstitel

Arbeit

Arbeitserlaubnis und Aufenthalt

Angestellte jordanischer Arbeitgeber

  • Arbeitserlaubnis des Arbeitsministeriums über den Arbeitgeber; manche Berufe sind Jordaniern vorbehalten

Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar

Investition

Aufenthalt durch Immobilienkauf

Käufer von Immobilien

  • Immobilie ab 200.000 JOD (Bewertung durch das Department of Lands and Survey)
  • 5 Jahre Haltefrist ohne Verkauf oder Belastung, Sicherheitsüberprüfung

Gültigkeit: 5 Jahre

Familie

Aufenthalt für Familienangehörige

Ehepartner und Kinder jordanischer Staatsbürger oder von Ausländern mit Aufenthalt

  • Nachweis der Ehe bzw. Verwandtschaft

Gültigkeit: befristet, verlängerbar

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 4 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden

Einen allgemeinen Daueraufenthalt gibt es nicht; Investoren können über Sonderprogramme nach 3 Jahren die Staatsbürgerschaft erhalten.

Einbürgerung nach 4 Jahren regelmäßigem Aufenthalt mit Arabischkenntnissen, im Ermessen der Regierung. Die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden; Investoren-Programme haben eigene Regeln.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
4 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Nur für Ehefrauen von Staatsbürgern (ohne Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (JOR 12-14)
Person has been regularly resident in Jordan for a period of 4 years preceding the date of the application. Person intends to reside in Jordan.
Verzicht (JOR 12-14)
The naturalization certificate only will be granted to individuals who renounce his/her former nationality at the time of the naturalization.
Sprache (JOR 12-14)
Person knows how to read and write the Arabic language.
Staatskunde (JOR 12-14)
–
Ehe (JOR 8(1))
A foreign woman who marries a Jordanian citizen may obtain Jordanian nationality with the approval of the Minister of Interior if she announces her desire in writing and has been married for (a) 3 years (if she holds an Arab nationality) or (b) 5 years (if she holds a non-Arab nationality).

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 21.10.2026

  1. Jordan Times: Residency for property investors
  2. Jordan Lawyer: Citizenship through investment
  3. GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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