# Aufenthalt & Einbürgerung in Japan für Deutsche

> Japan: Daueraufenthalt nach 10 Jahren, Einbürgerung nach 5 Jahren, Doppelpass nicht erlaubt. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/japan/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Daueraufenthalt in der Regel nach 10 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 5 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.

Japan erteilt Aufenthaltsstatus nach Tätigkeit – meist über Arbeit, ein eigenes Unternehmen oder Familie; seit 2024 gibt es ein Visum für digitale Nomaden. Daueraufenthalt ist in der Regel nach 10 Jahren möglich, für Hochqualifizierte deutlich früher. Bei der Einbürgerung muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden.

## Aufenthaltstitel

- Arbeitsaufenthalt (z. B. Engineer/Specialist in Humanities) – Fachkräfte mit Arbeitsvertrag in Japan
- Highly Skilled Professional – Hochqualifizierte mit mindestens 70 Punkten (Bildung, Gehalt, Erfahrung, Japanisch)
- Business Manager – Gründer und Geschäftsführer eines Unternehmens in Japan
- Digitale Nomaden (Designated Activities) – Remote-Arbeitende aus Ländern mit Abkommen – darunter Deutschland
- Ehepartner von Japanern (Spouse Visa) – Ehepartner japanischer Staatsangehöriger

## Amtliche Quellen

- [Immigration Services Agency of Japan](https://www.moj.go.jp/isa/index.html)
- [Liberty Mundo: Residency in Japan – 2026 visa and PR guide](https://www.libertymundo.com/residency-in-japan/)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Japan](https://auswander.com/atlas/japan/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
