Arbeit
Arbeitsaufenthalt (z. B. Engineer/Specialist in Humanities)
Fachkräfte mit Arbeitsvertrag in Japan
- Certificate of Eligibility (COE) über den Arbeitgeber
- Abschluss bzw. Berufserfahrung passend zur Tätigkeit
Gültigkeit: 1–5 Jahre, verlängerbar
Auswandern nach Japan
Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
⇄ Japan mit anderen Ländern vergleichen
Mehr Informationen über Japan auch in unserer kostenlosen Auswander-Community
Japan erteilt Aufenthaltsstatus nach Tätigkeit – meist über Arbeit, ein eigenes Unternehmen oder Familie; seit 2024 gibt es ein Visum für digitale Nomaden. Daueraufenthalt ist in der Regel nach 10 Jahren möglich, für Hochqualifizierte deutlich früher. Bei der Einbürgerung muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden.
Arbeit
Fachkräfte mit Arbeitsvertrag in Japan
Gültigkeit: 1–5 Jahre, verlängerbar
Arbeit
Hochqualifizierte mit mindestens 70 Punkten (Bildung, Gehalt, Erfahrung, Japanisch)
Gültigkeit: 5 Jahre; schneller Weg zum Daueraufenthalt
Selbstständigkeit
Gründer und Geschäftsführer eines Unternehmens in Japan
Gültigkeit: 1–5 Jahre
Remote-Arbeit / Digital Nomad
Remote-Arbeitende aus Ländern mit Abkommen – darunter Deutschland
Gültigkeit: 6 Monate, nicht verlängerbar; danach 6 Monate Pause
Familie
Ehepartner japanischer Staatsangehöriger
Gültigkeit: 1–5 Jahre
Daueraufenthalt in der Regel nach 10 Jahren (davon 5 mit Arbeits- oder Wohnstatus); Hochqualifizierte mit 80 Punkten nach 1 Jahr, mit 70 Punkten nach 3 Jahren; Ehepartner nach 3 Jahren Ehe und 1 Jahr Aufenthalt.
Gesetzlich sind mindestens 5 Jahre Aufenthalt erforderlich; nach Berichten wurde die Praxis 2026 deutlich verschärft (eher rund 10 Jahre). Dazu Japanischkenntnisse, Lebensunterhalt und Straffreiheit. Die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Zuletzt geprüft: 20.10.2026
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.