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Auswandern nach Japan

Aufenthalt & Einbürgerung: Japan

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Japan erteilt Aufenthaltsstatus nach Tätigkeit – meist über Arbeit, ein eigenes Unternehmen oder Familie; seit 2024 gibt es ein Visum für digitale Nomaden. Daueraufenthalt ist in der Regel nach 10 Jahren möglich, für Hochqualifizierte deutlich früher. Bei der Einbürgerung muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden.

Aufenthaltstitel

Arbeit

Arbeitsaufenthalt (z. B. Engineer/Specialist in Humanities)

Fachkräfte mit Arbeitsvertrag in Japan

  • Certificate of Eligibility (COE) über den Arbeitgeber
  • Abschluss bzw. Berufserfahrung passend zur Tätigkeit

Gültigkeit: 1–5 Jahre, verlängerbar

Arbeit

Highly Skilled Professional

Hochqualifizierte mit mindestens 70 Punkten (Bildung, Gehalt, Erfahrung, Japanisch)

  • Punkterechnung nach dem offiziellen System

Gültigkeit: 5 Jahre; schneller Weg zum Daueraufenthalt

Selbstständigkeit

Business Manager

Gründer und Geschäftsführer eines Unternehmens in Japan

  • Seit Oktober 2025 Kapital von mindestens 30 Mio. JPY
  • Büroräume und Geschäftsplan, Mitarbeiter bzw. Qualifikation nach den neuen Vorgaben

Gültigkeit: 1–5 Jahre

Remote-Arbeit / Digital Nomad

Digitale Nomaden (Designated Activities)

Remote-Arbeitende aus Ländern mit Abkommen – darunter Deutschland

  • Jahreseinkommen von mindestens 10 Mio. JPY aus dem Ausland
  • Private Krankenversicherung

Gültigkeit: 6 Monate, nicht verlängerbar; danach 6 Monate Pause

Familie

Ehepartner von Japanern (Spouse Visa)

Ehepartner japanischer Staatsangehöriger

  • Nachweis der Ehe und des Lebensunterhalts

Gültigkeit: 1–5 Jahre

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 10 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden

Daueraufenthalt in der Regel nach 10 Jahren (davon 5 mit Arbeits- oder Wohnstatus); Hochqualifizierte mit 80 Punkten nach 1 Jahr, mit 70 Punkten nach 3 Jahren; Ehepartner nach 3 Jahren Ehe und 1 Jahr Aufenthalt.

Gesetzlich sind mindestens 5 Jahre Aufenthalt erforderlich; nach Berichten wurde die Praxis 2026 deutlich verschärft (eher rund 10 Jahre). Dazu Japanischkenntnisse, Lebensunterhalt und Straffreiheit. Die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
Sprache
Keine Sprachanforderung
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (JAP 4-10)
Person has been domiciled in Japan for a continuous period of 5 years.
Verzicht (JAP 4-10)
Renunciation of another citizenship required (requirement can be waived if renunciation is impossible, e.g. for refugees).
Sprache (JAP 4-10)
–
Staatskunde (JAP 4-10)
–
Ehe (JAP 7)
Person is the spouse of a citizen and has been domiciled or resident in Japan for 3 consecutive years. Or the person has been married with a citizen for 3 years and has been domiciled in Japan for 1 consecutive year. Other conditions: see A06 (except requirements relating to age and full capacity).

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. Immigration Services Agency of Japan
  2. Liberty Mundo: Residency in Japan – 2026 visa and PR guide

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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