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Jamaika vergibt Aufenthalte vor allem über Arbeitserlaubnis, Familie und den Daueraufenthalt für Ruheständler mit ausreichenden Mitteln; zuständig ist die Passport, Immigration and Citizenship Agency (PICA). Die Einbürgerung ist nach rund 5 Jahren Aufenthalt möglich.
Aufenthaltstitel
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Permanent Residence für Ruheständler
Ruheständler mit gesichertem Einkommen (Rente, Ersparnisse)
Nachweis ausreichender Mittel, ohne festen Mindestbetrag; Prüfung im Einzelfall
Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis, zwei Referenzen aus Jamaika
Gültigkeit: dauerhaft; Bearbeitung meist 6 Monate oder länger
Arbeit
Work Permit
Angestellte und Selbstständige
Arbeitserlaubnis des Arbeitsministeriums (Ministry of Labour and Social Security)
Antrag in der Regel über den Arbeitgeber
Gültigkeit: bis zu 3 Jahre, verlängerbar
Familie
Aufenthalt für Ehepartner
Ehepartner jamaikanischer Staatsbürger
Heiratsurkunde
Gültigkeit: befristet bzw. dauerhaft
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Permanent Residence (Indefinite Stay) kann u. a. von Ruheständlern, Ehepartnern jamaikanischer Staatsbürger und Personen mit mehrjährigem Aufenthalt mit Arbeitserlaubnis beantragt werden. Wer arbeiten möchte, braucht weiterhin eine Arbeitserlaubnis.
Einbürgerung nach 12 Monaten Aufenthalt vor dem Antrag sowie 4 Jahren in den 7 Jahren davor. Ein Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit wird nicht verlangt.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Keine Sprachanforderung
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (ohne Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (JAM 6, Schedule 2-3)
Person has been resident in Jamaica for 12 months immediately prior to the application, as well as for 4 out of 7 years predating the 12-month period. Intent to reside in Jamaica required.
Verzicht (JAM 6, Schedule 2-3)
–
Sprache (JAM 6, Schedule 2-3)
–
Staatskunde (JAM 6, Schedule 2-3)
Oath of loyalty required.
Ehe (Const 3(1)(c), 4(1), 4(3), 7, 12)
Person is married to a Jamaican citizen or to someone who becomes a citizen. Other conditions: oath of loyalty (exception for Commonwealth citizens and citizens of Ireland). Registration may be denied if the marriage is one of convenience to acquire citizenship, if the spouses lack intention to have a common household after marriage, or in case of conviction for certain criminal offences.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.