# Aufenthaltserlaubnis Israel: Aufenthalt & Einbürgerung

> Israel: Einbürgerung nach 3 Jahren, Doppelpass nicht erlaubt. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/israel/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Einbürgerung frühestens nach 3 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.

Ohne jüdische Abstammung (Rückkehrgesetz) ist die Einwanderung nach Israel eng begrenzt: Möglich sind Arbeitsvisa über einen Arbeitgeber, Studium und das gestufte Verfahren für Ehe- und Lebenspartner israelischer Staatsangehöriger. Das Rückkehrgesetz gibt Juden, ihren Kindern, Enkeln und Ehepartnern fast automatisch die Staatsangehörigkeit.

## Aufenthaltstitel

- B/1-Arbeitsvisum (Experten) – Fachkräfte mit Arbeitgeber in Israel
- Gestuftes Verfahren für Partner – Ehe- und Lebenspartner israelischer Staatsangehöriger
- Rückkehrgesetz (Alija) – Juden sowie deren Kinder, Enkel und Ehepartner

## Amtliche Quellen

- [ACRI: Residency and citizenship of individuals who are not Jewish](https://law.acri.org.il/en/?p=259)
- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)](https://hdl.handle.net/1814/73190)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Israel](https://auswander.com/atlas/israel/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
