# Aufenthaltserlaubnis Island: Aufenthalt & Einbürgerung

> Island: Freizügigkeit für Deutsche, Daueraufenthalt nach 5 Jahren, Einbürgerung nach 7 Jahren. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/island/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Deutsche genießen Freizügigkeit (kein Visum, keine Arbeitserlaubnis nötig); Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 7 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: erlaubt.

Als EWR-Bürger können Deutsche in Island leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei bzw. sechs Monate (Arbeitsuchende) ist die Registrierung bei Registers Iceland nötig. Einbürgerung ist nach 7 Jahren möglich, die doppelte Staatsangehörigkeit ist seit 2003 erlaubt.

## Aufenthaltstitel

- Freizügigkeit (EWR) – Deutsche Staatsangehörige

## Amtliche Quellen

- [Island.is: How long do I have to live in Iceland to apply for Icelandic citizenship?](https://island.is/en/help/directorate-of-immigration/citizenship/how-long-do-i-have-to-live-in-iceland-to-apply-for-icelandic-citizenship)
- [Info Norden: Icelandic citizenship](https://www.norden.org/en/info-norden/icelandic-citizenship)
- [Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32004L0038)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Island](https://auswander.com/atlas/island/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
