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Als EWR-Bürger können Deutsche in Island leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei bzw. sechs Monate (Arbeitsuchende) ist die Registrierung bei Registers Iceland nötig. Einbürgerung ist nach 7 Jahren möglich, die doppelte Staatsangehörigkeit ist seit 2003 erlaubt.
Aufenthaltstitel
Freizügigkeit
Freizügigkeit (EWR)
Deutsche Staatsangehörige
Bis 3 Monate: nur gültiger Personalausweis oder Reisepass
Länger als 3 Monate: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Nichterwerbstätige mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung
Anmeldung bei der zuständigen Behörde nach den Regeln des Landes
Gültigkeit: Kein Visum und keine Arbeitserlaubnis nötig; Anmeldebescheinigung je nach Land
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 7 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt besteht ein Daueraufenthaltsrecht (Art. 16 Richtlinie 2004/38/EG).
Erforderlich sind 7 Jahre rechtmäßiger Wohnsitz und ununterbrochener Aufenthalt in Island, ein Isländisch-Sprachtest, gesicherter Lebensunterhalt und Unbescholtenheit.
Ehe mit einer isländischen Person: verkürzte Frist
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
7 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (ICE 7, 9(5))
Person has been resident in Iceland for 7 years and meets the conditions for obtaining a permanent residence permit.
Verzicht (ICE 7, 9(5))
–
Sprache (ICE 7, 9(5))
Proficiency in Icelandic language required (language test).
Staatskunde (ICE 7, 9(5))
–
Ehe (ICE 8(2), 8(3))
Person is the spouse of a citizen and has been resident in Iceland for 4 years (or 5 years in case of registered partnership). Other conditions: see A06.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.