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Als EU-Bürger können Deutsche ohne Genehmigung in Irland leben und arbeiten (eine PPS-Nummer braucht man für Arbeit und Behörden). Die Einbürgerung ist nach 5 Jahren Aufenthalt innerhalb von 9 Jahren möglich; die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.
Aufenthaltstitel
Freizügigkeit
EU-Freizügigkeit
Deutsche Staatsangehörige
Bis 3 Monate: nur gültiger Personalausweis oder Reisepass
Länger als 3 Monate: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Nichterwerbstätige mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung
Anmeldung bei der zuständigen Behörde nach den Regeln des Landes
Gültigkeit: Kein Visum und keine Arbeitserlaubnis nötig; Anmeldebescheinigung je nach Land
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt besteht ein Daueraufenthaltsrecht (Art. 16 Richtlinie 2004/38/EG).
Erforderlich sind insgesamt 5 Jahre („reckonable residence“) innerhalb der letzten 9 Jahre, davon das letzte Jahr vor dem Antrag ununterbrochen (Abwesenheiten bis 70 Tage, in Ausnahmen 30 Tage mehr). Dazu guter Leumund und die Absicht, weiter in Irland zu leben.
Weitere Wege zur Staatsangehörigkeit
Ehe oder eingetragene Partnerschaft mit einer irischen Person: nach 3 Jahren Aufenthalt
Irische Vorfahren: Eintragung ins Foreign Births Register (Großeltern geboren in Irland)
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Keine Sprachanforderung
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (IRE 15)
Person has been resident in Ireland for 5 out of the last 9 years, including the year preceding the application. Intention to continue to reside in Ireland required.
Verzicht (IRE 15)
–
Sprache (IRE 15)
–
Staatskunde (IRE 15)
Declaration of fidelity and loyalty to the country required.
Ehe (IRE 15A)
Person has been the spouse or civil partner of a citizen for 3 years and was resident in Ireland with the spouse for 3 out of the last 5 years (including the year preceding the application). Other conditions: see A06. Minister is explicitly allowed to waive certain requirements.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.