# Aufenthalt & Einbürgerung in Indonesien für Deutsche

> Indonesien: Einbürgerung nach 5 Jahren, Doppelpass nicht erlaubt. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/indonesien/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Einbürgerung frühestens nach 5 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.

Indonesien (z. B. Bali) vergibt befristete Aufenthaltstitel (KITAS) für Rentner, Remote-Arbeitende, Arbeitnehmer, Investoren und Ehepartner sowie das Second Home Visa für 5 oder 10 Jahre. Die Einbürgerung verlangt den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.

## Aufenthaltstitel

- Retirement KITAS – Ab 55 Jahren
- Remote Worker KITAS (E33G) – Remote-Arbeitende für Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Indonesiens
- Second Home Visa – Vermögende Personen und Ruheständler
- Arbeits-KITAS – Angestellte indonesischer Unternehmen
- KITAS für Ehepartner – Ehepartner indonesischer Staatsangehöriger

## Amtliche Quellen

- [Imigrasi Indonesia: e-Visa](https://evisa.imigrasi.go.id/)
- [Emerhub: E33G Remote Worker Visa](https://emerhub.com/indonesia/visas/e33g-remote-worker-visa/)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Indonesien](https://auswander.com/atlas/indonesien/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
