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Indonesien (z. B. Bali) vergibt befristete Aufenthaltstitel (KITAS) für Rentner, Remote-Arbeitende, Arbeitnehmer, Investoren und Ehepartner sowie das Second Home Visa für 5 oder 10 Jahre. Die Einbürgerung verlangt den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.
Aufenthaltstitel
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Retirement KITAS
Ab 55 Jahren
Nachweis von Rente bzw. ausreichenden Mitteln
Krankenversicherung, Wohnnachweis in Indonesien
Antrag über einen lokalen Sponsor bzw. Agenten
Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar; Arbeiten nicht erlaubt
Remote-Arbeit / Digital Nomad
Remote Worker KITAS (E33G)
Remote-Arbeitende für Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Indonesiens
Jahreseinkommen von mindestens 60.000 US$
Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen außerhalb Indonesiens
Keine Arbeit für indonesische Auftraggeber
Gültigkeit: 1 Jahr
Investition
Second Home Visa
Vermögende Personen und Ruheständler
Nachweis von Mitteln auf einem indonesischen Staatsbankkonto (rund 2 Mrd. IDR, ca. 130.000 US$) oder Immobilienbesitz nach Vorgaben
Gültigkeit: 5 oder 10 Jahre
Arbeit
Arbeits-KITAS
Angestellte indonesischer Unternehmen
Arbeitgeber mit genehmigtem Ausländereinsatzplan (RPTKA)
Gültigkeit: bis zu 2 Jahre
Familie
KITAS für Ehepartner
Ehepartner indonesischer Staatsangehöriger
Sponsoring durch den indonesischen Ehepartner
Gültigkeit: 1–2 Jahre; Arbeit möglich
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel (KITAP) ist z. B. für Ehepartner von Indonesiern oder nach mehreren Jahren mit bestimmten KITAS-Arten möglich.
Einbürgerung nach 5 Jahren ununterbrochenem (oder 10 Jahren unterbrochenem) Aufenthalt, mit Indonesischkenntnissen und Einkommen. Indonesien erlaubt keine doppelte Staatsangehörigkeit für Erwachsene – die bisherige muss aufgegeben werden.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (IND 8, 9, 14)
Person has been continuously resident in Indonesia for 5 years or intermittently for 10 years.
Verzicht (IND 8, 9, 14)
Renunciation of citizenship of another country required.
Sprache (IND 8, 9, 14)
Ability to speak Bahasa Indonesia
Staatskunde (IND 8, 9, 14)
Oath of loyalty required.
Ehe (IND 19)
Person is the spouse of a citizen. Ordinary naturalisation conditions do not apply except those relating to residence and renunciation of citizenship of another country.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.