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Auswandern nach Indonesien

Aufenthalt & Einbürgerung: Indonesien

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Indonesien (z. B. Bali) vergibt befristete Aufenthaltstitel (KITAS) für Rentner, Remote-Arbeitende, Arbeitnehmer, Investoren und Ehepartner sowie das Second Home Visa für 5 oder 10 Jahre. Die Einbürgerung verlangt den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.

Aufenthaltstitel

Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit

Retirement KITAS

Ab 55 Jahren

  • Nachweis von Rente bzw. ausreichenden Mitteln
  • Krankenversicherung, Wohnnachweis in Indonesien
  • Antrag über einen lokalen Sponsor bzw. Agenten

Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar; Arbeiten nicht erlaubt

Remote-Arbeit / Digital Nomad

Remote Worker KITAS (E33G)

Remote-Arbeitende für Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Indonesiens

  • Jahreseinkommen von mindestens 60.000 US$
  • Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen außerhalb Indonesiens
  • Keine Arbeit für indonesische Auftraggeber

Gültigkeit: 1 Jahr

Investition

Second Home Visa

Vermögende Personen und Ruheständler

  • Nachweis von Mitteln auf einem indonesischen Staatsbankkonto (rund 2 Mrd. IDR, ca. 130.000 US$) oder Immobilienbesitz nach Vorgaben

Gültigkeit: 5 oder 10 Jahre

Arbeit

Arbeits-KITAS

Angestellte indonesischer Unternehmen

  • Arbeitgeber mit genehmigtem Ausländereinsatzplan (RPTKA)

Gültigkeit: bis zu 2 Jahre

Familie

KITAS für Ehepartner

Ehepartner indonesischer Staatsangehöriger

  • Sponsoring durch den indonesischen Ehepartner

Gültigkeit: 1–2 Jahre; Arbeit möglich

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden

Ein unbefristeter Aufenthaltstitel (KITAP) ist z. B. für Ehepartner von Indonesiern oder nach mehreren Jahren mit bestimmten KITAS-Arten möglich.

Einbürgerung nach 5 Jahren ununterbrochenem (oder 10 Jahren unterbrochenem) Aufenthalt, mit Indonesischkenntnissen und Einkommen. Indonesien erlaubt keine doppelte Staatsangehörigkeit für Erwachsene – die bisherige muss aufgegeben werden.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (IND 8, 9, 14)
Person has been continuously resident in Indonesia for 5 years or intermittently for 10 years.
Verzicht (IND 8, 9, 14)
Renunciation of citizenship of another country required.
Sprache (IND 8, 9, 14)
Ability to speak Bahasa Indonesia
Staatskunde (IND 8, 9, 14)
Oath of loyalty required.
Ehe (IND 19)
Person is the spouse of a citizen. Ordinary naturalisation conditions do not apply except those relating to residence and renunciation of citizenship of another country.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. Imigrasi Indonesia: e-Visa
  2. Emerhub: E33G Remote Worker Visa

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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