# Aufenthalt & Einbürgerung in Indien für Deutsche

> Indien: Einbürgerung nach 12 Jahren, Doppelpass nicht erlaubt. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/indien/aufenthalt/
Stand der Daten: 21.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Einbürgerung frühestens nach 12 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.

Indien kennt kein Rentnervisum; langfristige Aufenthalte laufen vor allem über Beschäftigung, Geschäftstätigkeit, Studium oder familiäre Bindung (Entry-Visum, OCI für Personen indischer Herkunft und deren Ehepartner). Die Einbürgerung erfordert rund 12 Jahre Aufenthalt und den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.

## Aufenthaltstitel

- Employment Visa – Fachkräfte mit Arbeitgeber in Indien
- Entry Visa (X) bzw. OCI-Karte – Ehepartner indischer Staatsbürger oder OCI-Inhaber sowie Personen indischer Herkunft
- Business Visa – Unternehmer und Geschäftsleute
- Student Visa – Studierende an anerkannten Hochschulen

## Amtliche Quellen

- [Bureau of Immigration (Indien)](https://boi.gov.in/)
- [Ministry of Home Affairs: Foreigners Division](https://www.mha.gov.in/en/division_of_mha/foreigners-division)
- [Generalkonsulat Indiens auf Bali: Employment Visa](https://cgibali.gov.in/page/v-employment)
- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)](https://hdl.handle.net/1814/73190)

Redaktionell geprüft: 21.10.2026

- [Überblick Indien](https://auswander.com/atlas/indien/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
