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Auswandern nach Indien

Aufenthalt & Einbürgerung: Indien

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Indien kennt kein Rentnervisum; langfristige Aufenthalte laufen vor allem über Beschäftigung, Geschäftstätigkeit, Studium oder familiäre Bindung (Entry-Visum, OCI für Personen indischer Herkunft und deren Ehepartner). Die Einbürgerung erfordert rund 12 Jahre Aufenthalt und den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.

Aufenthaltstitel

Arbeit

Employment Visa

Fachkräfte mit Arbeitgeber in Indien

  • Bruttogehalt über 25.000 US$ (16,25 Lakh INR) pro Jahr, Ausnahmen u. a. für Sprachlehrer und Köche
  • Arbeitsvertrag; Bindung an den Arbeitgeber
  • Registrierung beim FRRO innerhalb von 14 Tagen nach Einreise

Gültigkeit: 1 bis 2 Jahre bzw. Vertragsdauer, in Indien bis zu 5 Jahre verlängerbar

Familie

Entry Visa (X) bzw. OCI-Karte

Ehepartner indischer Staatsbürger oder OCI-Inhaber sowie Personen indischer Herkunft

  • Nachweis der Ehe (für OCI mindestens 2 Jahre verheiratet)
  • OCI gewährt unbefristete Einreise und Aufenthalt ohne Registrierung

Gültigkeit: bis zu 5 Jahre (Entry Visa) bzw. lebenslang (OCI)

Selbstständigkeit

Business Visa

Unternehmer und Geschäftsleute

  • Nachweis der Geschäftstätigkeit, keine Anstellung in Indien

Gültigkeit: bis zu 5 Jahre, mehrfache Einreise

Studium

Student Visa

Studierende an anerkannten Hochschulen

  • Zulassung der Hochschule

Gültigkeit: Studiendauer, maximal 5 Jahre

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 12 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden

Einen allgemeinen Daueraufenthalt gibt es nicht; die OCI-Karte bietet Personen indischer Herkunft und ihren Ehepartnern ein faktisch unbefristetes Aufenthaltsrecht.

Einbürgerung nach 12 Monaten Aufenthalt vor dem Antrag sowie 11 Jahren in den 14 Jahren davor. Indien erlaubt keine doppelte Staatsangehörigkeit; die bisherige muss aufgegeben werden.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
11 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (IND 6 + Third Schedule)
Person is not an illegal migrant and has been resident in India or abroad in the service of India for 12 months immediately prior to the application, as well as during 11 out of 14 years predating the 12-month period Intent to reside in India or to enter or continue in the service of India required.
Verzicht (IND 6 + Third Schedule)
Renunciation of citizenship of another country required.
Sprache (IND 6 + Third Schedule)
Knowledge of a language specified in the Constitution.
Staatskunde (IND 6 + Third Schedule)
–
Ehe (IND 5(1)(c))
Person is the spouse of a citizen and has been ordinarily resident in India for 7 years. Other conditions: person is not an illegal migrant.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 21.10.2026

  1. Bureau of Immigration (Indien)
  2. Ministry of Home Affairs: Foreigners Division
  3. Generalkonsulat Indiens auf Bali: Employment Visa
  4. GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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