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Indien kennt kein Rentnervisum; langfristige Aufenthalte laufen vor allem über Beschäftigung, Geschäftstätigkeit, Studium oder familiäre Bindung (Entry-Visum, OCI für Personen indischer Herkunft und deren Ehepartner). Die Einbürgerung erfordert rund 12 Jahre Aufenthalt und den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.
Aufenthaltstitel
Arbeit
Employment Visa
Fachkräfte mit Arbeitgeber in Indien
Bruttogehalt über 25.000 US$ (16,25 Lakh INR) pro Jahr, Ausnahmen u. a. für Sprachlehrer und Köche
Arbeitsvertrag; Bindung an den Arbeitgeber
Registrierung beim FRRO innerhalb von 14 Tagen nach Einreise
Gültigkeit: 1 bis 2 Jahre bzw. Vertragsdauer, in Indien bis zu 5 Jahre verlängerbar
Familie
Entry Visa (X) bzw. OCI-Karte
Ehepartner indischer Staatsbürger oder OCI-Inhaber sowie Personen indischer Herkunft
Nachweis der Ehe (für OCI mindestens 2 Jahre verheiratet)
OCI gewährt unbefristete Einreise und Aufenthalt ohne Registrierung
Gültigkeit: bis zu 5 Jahre (Entry Visa) bzw. lebenslang (OCI)
Selbstständigkeit
Business Visa
Unternehmer und Geschäftsleute
Nachweis der Geschäftstätigkeit, keine Anstellung in Indien
Gültigkeit: bis zu 5 Jahre, mehrfache Einreise
Studium
Student Visa
Studierende an anerkannten Hochschulen
Zulassung der Hochschule
Gültigkeit: Studiendauer, maximal 5 Jahre
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 12 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden
Einen allgemeinen Daueraufenthalt gibt es nicht; die OCI-Karte bietet Personen indischer Herkunft und ihren Ehepartnern ein faktisch unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Einbürgerung nach 12 Monaten Aufenthalt vor dem Antrag sowie 11 Jahren in den 14 Jahren davor. Indien erlaubt keine doppelte Staatsangehörigkeit; die bisherige muss aufgegeben werden.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
11 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (IND 6 + Third Schedule)
Person is not an illegal migrant and has been resident in India or abroad in the service of India for 12 months immediately prior to the application, as well as during 11 out of 14 years predating the 12-month period Intent to reside in India or to enter or continue in the service of India required.
Verzicht (IND 6 + Third Schedule)
Renunciation of citizenship of another country required.
Sprache (IND 6 + Third Schedule)
Knowledge of a language specified in the Constitution.
Staatskunde (IND 6 + Third Schedule)
–
Ehe (IND 5(1)(c))
Person is the spouse of a citizen and has been ordinarily resident in India for 7 years. Other conditions: person is not an illegal migrant.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.