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Auswandern nach Guatemala

Aufenthalt & Einbürgerung: Guatemala

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Guatemala vergibt über das Migrationsinstitut (IGM) u. a. den Aufenthalt als Rentner bzw. Rentista mit regelmäßigem Auslandseinkommen sowie Aufenthaltstitel für Arbeit, Investition und Familie. Die Einbürgerung ist nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt möglich.

Aufenthaltstitel

Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit

Residencia – Rentista / Pensionado

Personen mit dauerhaftem Einkommen aus dem Ausland (Rente, Mieten, Dividenden)

  • Einkommen von mindestens 1.250 US$ pro Monat aus dem Ausland (plus 300 US$ je Angehörigem)
  • Antrag beim Instituto Guatemalteco de Migración, Gebühren rund 425 US$
  • Einkommensnachweis alle 5 Jahre erneut

Gültigkeit: Daueraufenthalt (nach Migrationsgesetz Decreto 44-2016)

Arbeit

Aufenthalt mit Arbeitserlaubnis

Angestellte guatemaltekischer Arbeitgeber

  • Arbeitserlaubnis des Arbeitsministeriums

Gültigkeit: befristet, verlängerbar

Investition

Residencia por inversión

Investoren

  • Investition in Guatemala nach Vorgaben des IGM

Gültigkeit: befristet bzw. dauerhaft

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt

Rentisten und Pensionäre erhalten den Daueraufenthalt direkt; andere Kategorien nach mehreren Jahren befristetem Aufenthalt.

Einbürgerung nach 5 Jahren ununterbrochenem oder 10 Jahren unterbrochenem Aufenthalt. Formal ist ein Verzicht vorgesehen, der laut GLOBALCIT keine erkennbaren Folgen hat.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Formaler Verzicht ohne erkennbare Folgen
Sprache
Sprachnachweis bzw. Sprachtest
Staatskunde / Kultur
Staatskunde- bzw. Kulturtest
Ehe mit Staatsangehörigen
Keine Erleichterung für Ehepartner
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (Const 146, GUA 32-39)
Person has been resident in Guatemala for 5 years uninterrupted or 10 years in total.
Verzicht (Const 146, GUA 32-39)
Oath of renunciation of citizenship of another country required (proof of renunciation is not required).
Sprache (Const 146, GUA 32-39)
Language test required.
Staatskunde (Const 146, GUA 32-39)
Civic knowledge test and oath of loyalty.
Ehe (No provision)
–

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 21.10.2026

  1. Living in Guatemala: IGM Residencia Rentista
  2. OK Antigua: Retiring in Guatemala – residency and pensionado programs
  3. GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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