# Aufenthalt & Einbürgerung in Großbritannien für Deutsche

> Großbritannien: Daueraufenthalt nach 5 Jahren, Einbürgerung nach 6 Jahren, Doppelpass erlaubt. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/grossbritannien/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 6 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: erlaubt.

Seit dem Brexit brauchen Deutsche für das Leben und Arbeiten im Vereinigten Königreich ein Visum nach dem Punktesystem – meist als Skilled Worker mit Arbeitgeber. Der Daueraufenthalt (Indefinite Leave to Remain) ist bisher nach 5 Jahren möglich; geplant ist eine Verlängerung. Die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.

## Aufenthaltstitel

- Skilled Worker Visa – Fachkräfte mit Jobangebot eines lizenzierten Arbeitgebers
- Global Talent – Führende Talente in Wissenschaft, Technologie, Kunst und Kultur
- High Potential Individual – Absolventen von Top-Universitäten weltweit (Abschluss in den letzten 5 Jahren)
- Family Visa (Partner) – Partner britischer Staatsbürger bzw. von Personen mit Daueraufenthalt

## Amtliche Quellen

- [GOV.UK: Skilled Worker visa](https://www.gov.uk/skilled-worker-visa)
- [GOV.UK: Global Talent visa](https://www.gov.uk/global-talent)
- [GOV.UK: High Potential Individual visa](https://www.gov.uk/high-potential-individual-visa)
- [GOV.UK: Apply for citizenship if you have indefinite leave to remain](https://www.gov.uk/apply-citizenship-indefinite-leave-to-remain)
- [Pennington Manches Cooper: Earned settlement consultation closes – where we stand](https://www.penningtonslaw.com/insights/earned-settlement-consultation-closes-where-we-stand/)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Großbritannien](https://auswander.com/atlas/grossbritannien/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
