Mehr Informationen über Großbritannien auch in unserer kostenlosen Auswander-Community
Seit dem Brexit brauchen Deutsche für das Leben und Arbeiten im Vereinigten Königreich ein Visum nach dem Punktesystem – meist als Skilled Worker mit Arbeitgeber. Der Daueraufenthalt (Indefinite Leave to Remain) ist bisher nach 5 Jahren möglich; geplant ist eine Verlängerung. Die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.
Aufenthaltstitel
Arbeit
Skilled Worker Visa
Fachkräfte mit Jobangebot eines lizenzierten Arbeitgebers
Certificate of Sponsorship des Arbeitgebers
Mindestgehalt (allgemein 41.700 £ seit Juli 2025, je nach Beruf abweichend)
Englisch auf B1-Niveau
Gültigkeit: bis zu 5 Jahre, verlängerbar
Arbeit
Global Talent
Führende Talente in Wissenschaft, Technologie, Kunst und Kultur
Bestätigung (Endorsement) durch eine anerkannte Stelle oder bedeutende Auszeichnung
Gültigkeit: bis zu 5 Jahre, schneller Weg zum Daueraufenthalt
Arbeit
High Potential Individual
Absolventen von Top-Universitäten weltweit (Abschluss in den letzten 5 Jahren)
Abschluss einer Universität auf der offiziellen Liste
Englisch B1
Gültigkeit: 2 Jahre (3 Jahre bei Promotion), nicht verlängerbar
Familie
Family Visa (Partner)
Partner britischer Staatsbürger bzw. von Personen mit Daueraufenthalt
Mindesteinkommen des Paares
Englischkenntnisse
Gültigkeit: 2,5 Jahre, verlängerbar
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 6 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Indefinite Leave to Remain (ILR) ist derzeit nach 5 Jahren auf den meisten Visa möglich, mit Life-in-the-UK-Test und Englisch B1. Die Regierung plant ein „Earned Settlement“ mit in der Regel 10 Jahren – Stand vor Antrag prüfen.
Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren Aufenthalt plus 12 Monaten mit ILR (also rund 6 Jahre); bei Ehe mit britischen Staatsbürgern direkt nach Erhalt des ILR (3 Jahre Aufenthalt). Dazu Life-in-the-UK-Test, Englisch B1 und guter Leumund.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachnachweis bzw. Sprachtest
Staatskunde / Kultur
Staatskunde- bzw. Kulturtest
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (UK 6(1), 40-42B)
Person has been resident in the UK for 5 years, intention to have principal home in the country and to continue residence in or service for the UK.
Verzicht (UK 6(1), 40-42B)
–
Sprache (UK 6(1), 40-42B)
Sufficient knowledge of one of the languages of the country required (test).
Staatskunde (UK 6(1), 40-42B)
Sufficient knowledge about life in the UK required (test), oath of allegiance at citizenship ceremony.
Ehe (UK 6(2))
Person is the spouse or civil partner of a citizen and has been resident in the UK for 3 years. Other conditions: see A06.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.