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Als EU-Bürger können Deutsche in Griechenland leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei Monate ist die Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger bei der Polizei und eine Steuernummer (AFM) nötig. Die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.
Aufenthaltstitel
Freizügigkeit
EU-Freizügigkeit
Deutsche Staatsangehörige
Bis 3 Monate: nur gültiger Personalausweis oder Reisepass
Länger als 3 Monate: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Nichterwerbstätige mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung
Anmeldung bei der zuständigen Behörde nach den Regeln des Landes
Gültigkeit: Kein Visum und keine Arbeitserlaubnis nötig; Anmeldebescheinigung je nach Land
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 7 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt besteht ein Daueraufenthaltsrecht (Art. 16 Richtlinie 2004/38/EG).
Die allgemeine Frist beträgt 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt; für EU-Bürger sehen die Regeln kürzere Fristen vor (nach mehreren Quellen 3 Jahre) – bitte beim Innenministerium prüfen. Erforderlich ist das Zertifikat über Griechisch- und Landeskundekenntnisse (ΠΕΓΠ); Absolventen griechischer Schulen sind befreit. Wirtschaftliche und soziale Integration wird geprüft.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
7 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (GRE 5, 5A, 5B)
Person has been permanently resident in Greece for 7 years.
Verzicht (GRE 5, 5A, 5B)
–
Sprache (GRE 5, 5A, 5B)
Sufficient knowledge of the Greek language required.
Staatskunde (GRE 5, 5A, 5B)
Sufficiently familiar with Greek history and geography and smoothly integrated into the economic and social life of the Country.
Ehe (GRE 5(1)(d))
Person is the spouse of a citizen, has resided in Greece for 3 years since the marriage and has a child in wedlock with the spouse. Other conditions: see A06.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.