# Aufenthalt & Einbürgerung in Frankreich für Deutsche

> Frankreich: Freizügigkeit für Deutsche, Daueraufenthalt nach 5 Jahren, Einbürgerung nach 5 Jahren. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/frankreich/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Deutsche genießen Freizügigkeit (kein Visum, keine Arbeitserlaubnis nötig); Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 5 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: erlaubt.

Deutsche können als EU-Bürger ohne Visum und ohne Aufenthaltstitel in Frankreich leben und arbeiten; eine Aufenthaltskarte ist freiwillig. Einbürgerung per Dekret ist nach 5 Jahren möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit darf behalten werden.

## Aufenthaltstitel

- EU-Freizügigkeit – Deutsche Staatsangehörige

## Amtliche Quellen

- [Service-Public.fr: Naturalisation française par décret](https://www.service-public.gouv.fr/particuliers/vosdroits/F2213)
- [Justice.fr: Naturalisation par décret](https://www.justice.fr/fiche/naturalisation-francaise-decret)
- [Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32004L0038)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Frankreich](https://auswander.com/atlas/frankreich/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
