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Auswandern nach Frankreich

Aufenthalt & Einbürgerung: Frankreich

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Deutsche können als EU-Bürger ohne Visum und ohne Aufenthaltstitel in Frankreich leben und arbeiten; eine Aufenthaltskarte ist freiwillig. Einbürgerung per Dekret ist nach 5 Jahren möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit darf behalten werden.

Aufenthaltstitel

Freizügigkeit

EU-Freizügigkeit

Deutsche Staatsangehörige

  • Bis 3 Monate: nur gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Länger als 3 Monate: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Nichterwerbstätige mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung
  • Anmeldung bei der zuständigen Behörde nach den Regeln des Landes

Gültigkeit: Kein Visum und keine Arbeitserlaubnis nötig; Anmeldebescheinigung je nach Land

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt

Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt besteht ein Daueraufenthaltsrecht; auf Antrag gibt es die Karte „séjour permanent“.

Einbürgerung per Dekret nach mindestens 5 Jahren Wohnsitz in Frankreich; der Lebensmittelpunkt muss zum Zeitpunkt der Entscheidung in Frankreich liegen. Erforderlich sind ausreichende Französischkenntnisse (Sprachzertifikat), Kenntnisse über Geschichte, Kultur und Werte Frankreichs, berufliche Integration und ein einwandfreies Führungszeugnis. Die Behörde entscheidet nach Ermessen.

Weitere Wege zur Staatsangehörigkeit

  • Verkürzung auf 2 Jahre nach erfolgreichem zweijährigem Hochschulstudium in Frankreich
  • Ehe mit einer französischen Person: Erklärung nach 4 Jahren Ehe (5 Jahre, wenn nicht durchgehend in Frankreich gelebt)

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachnachweis bzw. Sprachtest
Staatskunde / Kultur
Staatskunde- bzw. Kulturtest
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (FRA 21-16, 21-17)
Person has been resident in France for 5 years. (Residence requirement may be waived for certain categories including refugees.
Verzicht (FRA 21-16, 21-17)
–
Sprache (FRA 21-16, 21-17)
Assimilation required (especially language skills and knowledge of the rights and duties attached to French citizenship).
Staatskunde (FRA 21-16, 21-17)
Assimilation required (especially language skills and knowledge of the rights and duties attached to French citizenship).
Ehe (FRA 21-2)
Person has been the spouse of a citizen for 4 years, with common household, and has been resident in France for 3 years (5 years of marriage is required if person has less than 3 years of residence in France). No criminal record of a certain kind and no 'unworthiness' or 'assimilation defects'.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. Service-Public.fr: Naturalisation française par décret
  2. Justice.fr: Naturalisation par décret
  3. Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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