Aufenthaltserlaubnis Fidschi: welche Aufenthaltstitel es gibt – auch für Rentner und Familien –, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
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Fidschi bietet einen Aufenthalt für Personen ab 45 Jahren mit gesichertem Einkommen (Assured Income) sowie Genehmigungen für Arbeit, Investition und Familie. Die Einbürgerung ist nach 5 Jahren Aufenthalt in 10 Jahren möglich.
Aufenthaltstitel
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Residence Permit on Assured Income
Personen ab 45 Jahren mit gesichertem Einkommen, ohne Erwerbstätigkeit
Einlage von 100.000 F$ bei einer Bank in Fidschi (entfällt bei Immobilienkauf)
Jährliche Einlagen für Familien (laut älterer Richtlinie 30.000–40.000 F$)
Krankenversicherung, Führungs- und Gesundheitszeugnis
Gültigkeit: befristet, verlängerbar
Arbeit
Work Permit
Angestellte fidschianischer Arbeitgeber
Antrag über den Arbeitgeber, Nachweis, dass keine einheimische Kraft verfügbar ist
Gültigkeit: bis zu 3 Jahre, verlängerbar
Investition
Investorengenehmigung
Investoren mit genehmigtem Vorhaben
Registrierung bei Investment Fiji
Gültigkeit: befristet, verlängerbar
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Ein dauerhafter Aufenthalt ist nach mehrjährigem Aufenthalt möglich; die Voraussetzungen sollten beim Immigration Department erfragt werden.
Einbürgerung nach 5 Jahren Aufenthalt in den letzten 10 Jahren mit Sprachkenntnissen. Ein Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit wird nicht verlangt.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (FJI 11)
Presence in Fiji for 5 of preceding 10 years, intention to reside in Fiji.
Verzicht (FJI 11)
–
Sprache (FJI 11)
Knowledge of language required.
Staatskunde (FJI 11)
–
Ehe (FJI 8(7))
For an adult married to a citizen. Person must also have present in Fiji for 3 of 5 preceding years.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.