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El Salvador vergibt befristete Aufenthaltstitel u. a. für Rentner und Rentiers mit Auslandseinkommen, für Arbeitnehmer, Investoren und Familienangehörige. Nach 3 Jahren befristetem Aufenthalt ist ein Daueraufenthalt möglich, die Einbürgerung nach 5 Jahren.
Aufenthaltstitel
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Residencia temporal – Rentista / Pensionado
Personen mit dauerhaftem Einkommen aus dem Ausland (Rente oder Kapitalerträge), ohne Erwerbstätigkeit im Land
Bescheinigung der auszahlenden Stelle über das Einkommen in der Mindesthöhe nach Art. 145 Ley Especial de Migración y de Extranjería
Notarielle Erklärung über Herkunft und Höhe des Einkommens
Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, beglaubigte und übersetzte Dokumente
Gültigkeit: befristet, verlängerbar; Wechsel in den Daueraufenthalt möglich
Arbeit
Residencia temporal – Trabajador
Angestellte salvadorianischer Arbeitgeber
Arbeitsvertrag
Antrag bei der Dirección General de Migración y Extranjería
Gültigkeit: befristet, verlängerbar
Investition
Residencia – Inversionista
Investoren und Unternehmer
Investition in El Salvador nach den Vorgaben der Migrationsbehörde
Gültigkeit: befristet bzw. dauerhaft
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 3 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Daueraufenthalt (residencia definitiva) nach 3 Jahren befristetem Aufenthalt, Rentner und Rentiers können ihn gesondert beantragen. Die Gebühr beträgt für Nicht-Mittelamerikaner 345 US$.
Einbürgerung nach 5 Jahren Aufenthalt; Bürger anderer mittelamerikanischer Staaten und Spaniens werden bevorzugt. Ein Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit wird nicht verlangt.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Keine Sprachanforderung
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (Const 92(2), ELS 156, 157)
Person has been resident in El Salvador for 5 years.
Verzicht (Const 92(2), ELS 156, 157)
–
Sprache (Const 92(2), ELS 156, 157)
–
Staatskunde (Const 92(2), ELS 156, 157)
–
Ehe (Const 92(4), ELS 156, 157)
Person is the spouse of a citizen and has been resident in El Salvador for 2 years, either before or after the marriage was celebrated and manifests the will to adhere to the law and authorities of El Salvador.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.