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Ecuador vergibt befristete Aufenthaltsvisa u. a. für Rentner (Jubilado), Personen mit eigenem Einkommen, Investoren und Arbeitnehmer. Nach 21 Monaten befristetem Aufenthalt kann der Daueraufenthalt beantragt werden, die Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt.
Aufenthaltstitel
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Residencia temporal – Jubilado
Rentner mit Rente aus dem Ausland
Rente von mindestens 3 Grundlöhnen (SBU) pro Monat – 2026 rund 1.446 US$, plus 250 US$ je Angehörigem
Krankenversicherung für die Visumsdauer
Gültigkeit: 2 Jahre
Investition
Residencia temporal – Inversionista
Investoren
Investition (z. B. Immobilie oder Festgeld) ab einem Mehrfachen des Grundlohns nach Vorgabe
Gültigkeit: 2 Jahre
Remote-Arbeit / Digital Nomad
Residencia temporal – Nómada digital
Remote-Arbeitende für ausländische Arbeitgeber
Nachweis eines regelmäßigen Auslandseinkommens nach Vorgabe
Gültigkeit: 2 Jahre
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 2 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 3 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Nach 21 Monaten befristetem Aufenthalt kann die residencia permanente beantragt werden; längere Abwesenheiten können seit 2025 zum Verlust führen.
Einbürgerung nach 3 Jahren ununterbrochenem Daueraufenthalt (2 Jahre bei Ehe mit ecuadorianischen Staatsangehörigen), mit Spanisch- und Landeskundeprüfung.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
3 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (Const 8(1), ECU, 71, 72, 79)
Person has a permanent residence visa and who has been domiciled in Ecuador for at least 3 years.
Verzicht (Const 8(1), ECU, 71, 72, 79)
–
Sprache (Const 8(1), ECU, 71, 72, 79)
Person must be able to speak and write in the Spanish language.
Staatskunde (Const 8(1), ECU, 71, 72, 79)
Person must have general knowledge of history, geography, culture and the current situation of Ecuador.
Ehe (Const 8(1), 8(4), ECU, 73)
Person is the spouse of a citizen or is in a factual relationship with a citizen for a period of 2 years and the domicile is established in Ecuador. Other requirements: see A06.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.