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Die Dominikanische Republik bietet Rentnern (Pensionado), Personen mit passivem Einkommen (Rentista) und Investoren einen beschleunigten Weg zur Aufenthaltsgenehmigung samt Steuervergünstigungen nach Gesetz 171-07. Die Einbürgerung ist nach 2 Jahren Daueraufenthalt möglich; die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.
Aufenthaltstitel
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Residencia – Pensionado
Rentner mit Rente aus dem Ausland
Rente von mindestens 1.500 US$ pro Monat (plus 250 US$ je Angehörigem)
Bescheinigung der Rentenstelle, legalisiert bzw. apostilliert und übersetzt
Antrag über den Investitionsschalter der Migrationsbehörde
Gültigkeit: Aufenthaltsgenehmigung, Karte alle 2 Jahre zu erneuern; Steuervorteile nach Gesetz 171-07
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Residencia – Rentista
Personen mit dauerhaftem passivem Einkommen
Passives Einkommen von mindestens 2.000 US$ pro Monat, nachgewiesen für 5 Jahre
Gültigkeit: wie Pensionado
Investition
Residencia por inversión
Investoren
Investition von mindestens 200.000 US$ (z. B. Unternehmen, Immobilie, Wertpapiere)
Wer zunächst eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hat, kann nach 5 Jahren die permanente beantragen; Pensionado, Rentista und Investoren erhalten den Daueraufenthalt im beschleunigten Verfahren.
Einbürgerung nach mindestens 2 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt mit Daueraufenthalt (verkürzt u. a. bei Ehe mit Dominikanern oder bedeutenden Investitionen). Die bisherige Staatsangehörigkeit muss nicht aufgegeben werden.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
2 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Keine Sprachanforderung
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert, Fristen je nach Geschlecht unterschiedlich
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (Const 18(7), DOR 1, 5, 7)
Person has been resident in the DR for at least 2 years uninterrupted.
Verzicht (Const 18(7), DOR 1, 5, 7)
–
Sprache (Const 18(7), DOR 1, 5, 7)
–
Staatskunde (Const 18(7), DOR 1, 5, 7)
–
Ehe (Const 18(5), DOR 1(d)(II))
Person is the male spouse of a female citizen and has been resident in the country for at least 6 months uninterrupted (no requirement of common household during that period). The female spouse of a male citizen is exempt from the residence requirement.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.