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Auswandern nach Dominica

Aufenthalt & Einbürgerung: Dominica

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Dominica bietet mit „Work in Nature“ ein Visum für Remote-Arbeitende bis 18 Monate sowie die Staatsbürgerschaft durch Investition ab 200.000 US$. Die Einbürgerung über Aufenthalt ist nach rund 7 Jahren möglich.

Aufenthaltstitel

Remote-Arbeit / Digital Nomad

Work in Nature (WIN) Extended Stay Visa

Remote-Arbeitende und Freiberufler mit Auftraggebern außerhalb Dominicas

  • Erwartetes Einkommen von mindestens 50.000 US$ in den nächsten 12 Monaten
  • Gebühr 800 US$ (Familien 1.200 US$) plus 100 US$ Antragsgebühr

Gültigkeit: bis zu 18 Monate

Investition

Citizenship by Investment

Investoren

  • Beitrag ab 200.000 US$ zum Economic Development Fund oder Immobilie ab 200.000 US$ (Haltefrist 3 bzw. 5 Jahre)
  • Prüfgebühren, Pflicht-Interview

Gültigkeit: Staatsbürgerschaft

Arbeit

Work Permit

Angestellte dominicanischer Arbeitgeber

  • Antrag über den Arbeitgeber

Gültigkeit: befristet, verlängerbar

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 7 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt

Ein dauerhafter Aufenthalt kann nach mehrjährigem Aufenthalt beantragt werden; die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde.

Einbürgerung nach 12 Monaten Aufenthalt vor dem Antrag und insgesamt rund 7 Jahren Aufenthalt mit Englischkenntnissen. Ein Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit wird nicht verlangt.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
7 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Staatskunde-/Kulturkenntnisse (ohne formalen Test)
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (DOM 8, 9)
Person has been resident in Dominica for 12 months immediately prior to the application, and was either resident in Dominica, in the service of the government, or had partly such residence and partly such service for 7 years predating the 12-month period.
Verzicht (DOM 8, 9)
–
Sprache (DOM 8, 9)
Adequate knowledge of English.
Staatskunde (DOM 8, 9)
Adequate knowledge of the duties of a citizen.
Ehe (DOM 6(1)(a), 7)
Person is the spouse of a citizen or was married to a citizen who has since passed. Or person has been resident in Dominica, or in the service of the government, or had partly such residence and partly such service, for 3 years immediately prior to the application. Minister is explicitly allowed to waive certain requirements. Other conditions: good character, full capacity, adequate knowledge of English and of the duties of a citizen, intent to reside in Dominica or to continue government service, and oath of allegiance.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 21.10.2026

  1. Henley & Partners: Dominica Citizenship by Investment Program
  2. blogTO: Dominica Work in Nature visa
  3. GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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