# Aufenthaltserlaubnis Dänemark: Aufenthalt & Einbürgerung

> Dänemark: Freizügigkeit für Deutsche, Daueraufenthalt nach 5 Jahren, Einbürgerung nach 9 Jahren. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/daenemark/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Deutsche genießen Freizügigkeit (kein Visum, keine Arbeitserlaubnis nötig); Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 9 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: erlaubt.

Als EU-Bürger können Deutsche in Dänemark leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei Monate ist eine EU-Aufenthaltsbescheinigung (registreringsbevis) bei SIRI und die Anmeldung zur CPR-Nummer nötig. Die Einbürgerung erfordert in der Regel 9 Jahre Aufenthalt; die doppelte Staatsangehörigkeit ist seit 2015 erlaubt.

## Aufenthaltstitel

- EU-Freizügigkeit – Deutsche Staatsangehörige

## Amtliche Quellen

- [Udlændinge- og Integrationsministeriet: Antrag auf Staatsangehörigkeit für Erwachsene (Januar 2026, PDF)](https://uim.dk/media/gdqbaiqc/ansoegning-om-statsborgerskab-voksen-med-bilag-januar-2026.pdf)
- [Info Norden: Danish citizenship](https://www.norden.org/en/info-norden/danish-citizenship)
- [Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32004L0038)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Dänemark](https://auswander.com/atlas/daenemark/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
