Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
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Als EU-Bürger können Deutsche in Dänemark leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei Monate ist eine EU-Aufenthaltsbescheinigung (registreringsbevis) bei SIRI und die Anmeldung zur CPR-Nummer nötig. Die Einbürgerung erfordert in der Regel 9 Jahre Aufenthalt; die doppelte Staatsangehörigkeit ist seit 2015 erlaubt.
Aufenthaltstitel
Freizügigkeit
EU-Freizügigkeit
Deutsche Staatsangehörige
Bis 3 Monate: nur gültiger Personalausweis oder Reisepass
Länger als 3 Monate: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Nichterwerbstätige mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung
Anmeldung bei der zuständigen Behörde nach den Regeln des Landes
Gültigkeit: Kein Visum und keine Arbeitserlaubnis nötig; Anmeldebescheinigung je nach Land
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 9 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt besteht ein Daueraufenthaltsrecht (Art. 16 Richtlinie 2004/38/EG).
In der Regel 9 Jahre ununterbrochener Aufenthalt und eine Daueraufenthaltserlaubnis bzw. ein Daueraufenthaltsrecht. Dazu Dänischprüfung, Staatsbürgerkundetest, Selbstversorgung (kaum Sozialleistungen in den letzten Jahren), Schuldenfreiheit gegenüber dem Staat und Straffreiheit. Die Einbürgerung erfolgt per Gesetz durch das Parlament.
Weitere Wege zur Staatsangehörigkeit
Ehe mit einer dänischen Person: Verkürzung je nach Ehedauer (z. B. 6 Jahre Aufenthalt bei 3 Jahren Ehe)
Staatsangehörige nordischer Länder: nach 2 Jahren
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
9 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachnachweis bzw. Sprachtest
Staatskunde / Kultur
Staatskunde- bzw. Kulturtest
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (DEN 6)
Person has been resident in Denmark for 9 years with a permanent residence permit at the time of application.
Verzicht (DEN 6)
–
Sprache (DEN 6)
Language certification required.
Staatskunde (DEN 6)
Knowledge of society (citizenship test), and oath of loyalty to society, laws and legal principles of Denmark plus obligatory participation in a citizenship ceremony following the Parliament's adoption of the naturalisation act.
Ehe (DEN 6)
Person has been the spouse of a citizen for 3 years (and the spouse has been citizen for 3 years), with common household, and has been resident in Denmark for 6 years (if 2 years marriage: 7 years residence, if 1 year marriage: 8 years residence). Other conditions: see mode A06.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.