# Aufenthalt & Einbürgerung in China für Deutsche

> China: Doppelpass nicht erlaubt. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/china/aufenthalt/
Stand der Daten: 21.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: doppelte Staatsangehörigkeit: nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.

China vergibt Aufenthalte vor allem für Arbeit (Arbeitserlaubnis nach Kategorien A, B, C), Studium und Familie. Ein Daueraufenthalt ist nur in Ausnahmefällen möglich, die Einbürgerung praktisch nicht vorgesehen.

## Aufenthaltstitel

- Z-Visum und Aufenthaltstitel zur Arbeit – Fachkräfte mit Arbeitgeber in China
- Q-Visum und Aufenthalt für Familienangehörige – Familienangehörige chinesischer Staatsbürger oder von Ausländern mit Daueraufenthalt
- X-Visum für Studierende – Studierende an chinesischen Hochschulen

## Amtliche Quellen

- [China Daily: Arbeitserlaubnis-Kategorien A, B, C](https://govt.chinadaily.com.cn/s/201706/09/WS5b77e653498e855160e889c8/heilongjiang-issues-work-permits-for-foreigners.html)
- [private.law: China residence permit, work permit and permanent residence](https://wiki.private.law/en/china-residency)
- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)](https://hdl.handle.net/1814/73190)

Redaktionell geprüft: 21.10.2026

- [Überblick China](https://auswander.com/atlas/china/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
