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In Chile beantragt man die vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung (residencia temporal) online beim Servicio Nacional de Migraciones – etwa als Rentner, Rentista, Arbeitnehmer oder über Familie. Nach rund 2 Jahren folgt der Daueraufenthalt, nach 5 Jahren ist die Einbürgerung möglich; die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.
Aufenthaltstitel
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Residencia temporal – Jubilado / Rentista
Rentner und Personen mit passivem Einkommen
Nachweis einer Rente bzw. regelmäßiger passiver Einkünfte
Krankenversicherung (Mindestdeckung 600 UF)
Antrag vor der Einreise online über das Portal des SERMIG; Dokumente apostilliert
Gültigkeit: bis zu 2 Jahre; Arbeiten erlaubt
Arbeit
Residencia temporal – Arbeit
Arbeitnehmer mit Jobangebot in Chile
Arbeitsvertrag mit chilenischem Arbeitgeber
Gültigkeit: bis zu 2 Jahre
Familie
Residencia temporal – Familie
Ehe-/Lebenspartner und Kinder von Chilenen oder Residenten
Nachweis der Familienbeziehung
Gültigkeit: bis zu 2 Jahre
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 2 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Nach etwa 24 Monaten vorübergehendem Aufenthalt (12 Monate mit chilenischem Ehepartner oder Kind) kann die residencia definitiva beantragt werden.
Einbürgerung (Carta de nacionalización) nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt mit residencia definitiva-Status, mit Grundkenntnissen über Chile und Spanisch. Seit der Verfassungsreform 2005 ist die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Bisherige Staatsangehörigkeit
Formaler Verzicht ohne erkennbare Folgen
Sprache
Keine Sprachanforderung
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Keine Erleichterung für Ehepartner
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (Const 10(3), CHI 2, 3)
Person has lived for a period of at least 5 years in Chile, and was granted permanent residence.
Verzicht (Const 10(3), CHI 2, 3)
Oath of renunciation of citizenship of another country required (proof of renunciation is not required).
Sprache (Const 10(3), CHI 2, 3)
–
Staatskunde (Const 10(3), CHI 2, 3)
–
Ehe (No provision)
–
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.