# Aufenthalt & Einbürgerung in Bulgarien für Deutsche

> Bulgarien: Freizügigkeit für Deutsche, Daueraufenthalt nach 5 Jahren, Einbürgerung nach 10 Jahren. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/bulgarien/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Deutsche genießen Freizügigkeit (kein Visum, keine Arbeitserlaubnis nötig); Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 10 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: erlaubt.

Deutsche dürfen als EU-Bürger in Bulgarien leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei Monate ist eine Bescheinigung über den langfristigen Aufenthalt bei der Migrationsdirektion nötig. Die Einbürgerung setzt in der Regel 5 Jahre mit Daueraufenthaltsrecht voraus; EU-Bürger müssen ihre Staatsangehörigkeit nicht aufgeben.

## Aufenthaltstitel

- EU-Freizügigkeit – Deutsche Staatsangehörige

## Amtliche Quellen

- [Gesetz über die bulgarische Staatsangehörigkeit (Wikipedia-Übersicht)](https://en.wikipedia.org/wiki/Bulgarian_nationality_law)
- [BNR: Conditions for acquiring Bulgarian citizenship](https://www.bnr.bg/en/post/101984131/conditions-for-acquiring-bulgarian-citizenship)
- [Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32004L0038)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Bulgarien](https://auswander.com/atlas/bulgarien/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
