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Deutsche dürfen als EU-Bürger in Bulgarien leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei Monate ist eine Bescheinigung über den langfristigen Aufenthalt bei der Migrationsdirektion nötig. Die Einbürgerung setzt in der Regel 5 Jahre mit Daueraufenthaltsrecht voraus; EU-Bürger müssen ihre Staatsangehörigkeit nicht aufgeben.
Aufenthaltstitel
Freizügigkeit
EU-Freizügigkeit
Deutsche Staatsangehörige
Bis 3 Monate: nur gültiger Personalausweis oder Reisepass
Länger als 3 Monate: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Nichterwerbstätige mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung
Anmeldung bei der zuständigen Behörde nach den Regeln des Landes
Gültigkeit: Kein Visum und keine Arbeitserlaubnis nötig; Anmeldebescheinigung je nach Land
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 10 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt besteht ein Daueraufenthaltsrecht (Art. 16 Richtlinie 2004/38/EG).
Regulär sind 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt bis zum Daueraufenthalt und danach 5 Jahre mit Daueraufenthaltsrecht nötig (insgesamt etwa 10 Jahre). Weitere Voraussetzungen: Bulgarischkenntnisse (Prüfung), Straffreiheit und gesichertes Einkommen. Staatsangehörige von EU-, EWR-Staaten und der Schweiz müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben.
Weitere Wege zur Staatsangehörigkeit
Ehe mit einer bulgarischen Person (mind. 3 Jahre), Geburt in Bulgarien: Frist mit Daueraufenthalt 3 Jahre
Bulgarische Abstammung: Einbürgerung ohne Aufenthaltsfrist
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht grundsätzlich erforderlich, mit wichtigen Ausnahmen
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (BUL 12, 13)
Person has had permanent residence in Bulgaria for at least 5 years prior to the application.
Verzicht (BUL 12, 13)
Person renounces other citizenship (renunciation not required for spouses of Bulgarians and for EEA nationals).
Sprache (BUL 12, 13)
Person has command of language of Bulgaria.
Staatskunde (BUL 12, 13)
–
Ehe (BUL 13(1))
Person has been the spouse of a citizen for 3 years and has had permanent residence in Bulgaria for 3 years. Other conditions: see A06.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.