Aufenthaltserlaubnis Brasilien: welche Aufenthaltstitel es gibt – auch für Rentner und Familien –, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
Mehr über Brasilien und Vergleich mit anderen Ländern in der kostenlosen auswander.com[munity]
Brasilien bietet Aufenthaltstitel für Rentner mit eigener Rente, für digitale Nomaden, für Investoren und über Familie. Rentner und Investoren erhalten eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Die Einbürgerung ist nach 4 Jahren möglich; die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.
Aufenthaltstitel
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Visto para aposentado (VITEM XIV)
Rentner mit eigener Rente
Lebenslange Rente von mindestens 2.000 US$ pro Monat (RN CNIg 40/2019)
Führungszeugnis, Geburtsurkunde (apostilliert)
Gültigkeit: Aufenthaltsgenehmigung auf unbestimmte Zeit
Remote-Arbeit / Digital Nomad
Visto para nômade digital
Remote-Arbeitende ohne brasilianischen Arbeitgeber
Monatseinkommen von mindestens 1.500 US$ oder 18.000 US$ Guthaben
Arbeitsvertrag bzw. Nachweis der Tätigkeit für ausländische Firma
Krankenversicherung und Führungszeugnis
Gültigkeit: 1 Jahr, einmal um 1 Jahr verlängerbar
Investition
Investorenvisum (VITEM IX)
Investoren in brasilianische Unternehmen oder Immobilien
Investition in ein brasilianisches Unternehmen (ab 500.000 BRL, bzw. 150.000 BRL in Innovation) oder in Immobilien (ab 1 Mio. BRL, im Norden/Nordosten 700.000 BRL)
Gültigkeit: Aufenthaltsgenehmigung auf unbestimmte Zeit
Familie
Familienzusammenführung (VITEM XI)
Ehe-/Lebenspartner, Kinder und Eltern von Brasilianern oder Residenten
Nachweis der Familienbeziehung
Gültigkeit: befristet bzw. unbefristet je nach Fall
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 4 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Rentner- und Investorenvisum führen direkt zur unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung; bei befristeten Titeln ist eine spätere Umwandlung möglich.
Ordentliche Einbürgerung nach 4 Jahren unbefristetem Aufenthalt (1 Jahr bei Ehe mit Brasilianer/in oder brasilianischem Kind), mit Portugiesischkenntnissen (Celpe-Bras) und Straffreiheit. Brasilien verlangt keinen Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
4 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (Const 12(2)(a), BRA 65)
Person has been permanently resident in Brazil for at least 4 years immediately prior to the application and continues to do so.
Verzicht (Const 12(2)(a), BRA 65)
–
Sprache (Const 12(2)(a), BRA 65)
Knowledge of the Portuguese language required (applicant's conditions are taken into account).
Staatskunde (Const 12(2)(a), BRA 65)
–
Ehe (BRA 66(III))
Person is the spouse or a partner of a citizen, has been continuously resident in Brazil for at least 1 year. Other conditions: see A06 (except residence requirement).
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.