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Auswandern nach Brasilien

Aufenthalt & Einbürgerung: Brasilien

Aufenthaltserlaubnis Brasilien: welche Aufenthaltstitel es gibt – auch für Rentner und Familien –, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Brasilien bietet Aufenthaltstitel für Rentner mit eigener Rente, für digitale Nomaden, für Investoren und über Familie. Rentner und Investoren erhalten eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Die Einbürgerung ist nach 4 Jahren möglich; die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.

Aufenthaltstitel

Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit

Visto para aposentado (VITEM XIV)

Rentner mit eigener Rente

  • Lebenslange Rente von mindestens 2.000 US$ pro Monat (RN CNIg 40/2019)
  • Führungszeugnis, Geburtsurkunde (apostilliert)

Gültigkeit: Aufenthaltsgenehmigung auf unbestimmte Zeit

Remote-Arbeit / Digital Nomad

Visto para nômade digital

Remote-Arbeitende ohne brasilianischen Arbeitgeber

  • Monatseinkommen von mindestens 1.500 US$ oder 18.000 US$ Guthaben
  • Arbeitsvertrag bzw. Nachweis der Tätigkeit für ausländische Firma
  • Krankenversicherung und Führungszeugnis

Gültigkeit: 1 Jahr, einmal um 1 Jahr verlängerbar

Investition

Investorenvisum (VITEM IX)

Investoren in brasilianische Unternehmen oder Immobilien

  • Investition in ein brasilianisches Unternehmen (ab 500.000 BRL, bzw. 150.000 BRL in Innovation) oder in Immobilien (ab 1 Mio. BRL, im Norden/Nordosten 700.000 BRL)

Gültigkeit: Aufenthaltsgenehmigung auf unbestimmte Zeit

Familie

Familienzusammenführung (VITEM XI)

Ehe-/Lebenspartner, Kinder und Eltern von Brasilianern oder Residenten

  • Nachweis der Familienbeziehung

Gültigkeit: befristet bzw. unbefristet je nach Fall

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 4 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt

Rentner- und Investorenvisum führen direkt zur unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung; bei befristeten Titeln ist eine spätere Umwandlung möglich.

Ordentliche Einbürgerung nach 4 Jahren unbefristetem Aufenthalt (1 Jahr bei Ehe mit Brasilianer/in oder brasilianischem Kind), mit Portugiesischkenntnissen (Celpe-Bras) und Straffreiheit. Brasilien verlangt keinen Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
4 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (Const 12(2)(a), BRA 65)
Person has been permanently resident in Brazil for at least 4 years immediately prior to the application and continues to do so.
Verzicht (Const 12(2)(a), BRA 65)
–
Sprache (Const 12(2)(a), BRA 65)
Knowledge of the Portuguese language required (applicant's conditions are taken into account).
Staatskunde (Const 12(2)(a), BRA 65)
–
Ehe (BRA 66(III))
Person is the spouse or a partner of a citizen, has been continuously resident in Brazil for at least 1 year. Other conditions: see A06 (except residence requirement).

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. Ministério da Justiça: Migrações
  2. InfoMoney: Brasil concede vistos temporários para nômades digitais

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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