# Aufenthalt & Einbürgerung in Bosnien und Herzegowina

> Bosnien und Herzegowina: Daueraufenthalt nach 5 Jahren, Einbürgerung nach 3 Jahren. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/bosnien-und-herzegowina/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 3 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nur eingeschränkt erlaubt.

Deutsche dürfen 90 Tage ohne Visum in Bosnien und Herzegowina bleiben. Für längere Aufenthalte gibt es die befristete Aufenthaltserlaubnis beim Ausländerdienst – u. a. für Arbeit, Familie, Studium oder Immobilienbesitz. Ausländer erwerben Immobilien in der Praxis oft über eine bosnische Firma.

## Aufenthaltstitel

- Befristeter Aufenthalt – Arbeit – Angestellte mit Arbeitgeber in Bosnien und Herzegowina
- Befristeter Aufenthalt – Immobilienbesitz – Eigentümer einer Immobilie
- Befristeter Aufenthalt – Familie – Angehörige bosnischer Staatsangehöriger bzw. Residenten

## Amtliche Quellen

- [Service for Foreigners' Affairs: Stay of aliens in BiH](https://sps.gov.ba/en/information-for-foreigners/stay-of-aliens-in-bih/)
- [CIN: Arab land in Sarajevo and beyond (Immobilienerwerb über Firmen)](https://cin.ba/en/?p=28564)
- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)](https://hdl.handle.net/1814/73190)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Bosnien und Herzegowina](https://auswander.com/atlas/bosnien-und-herzegowina/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
