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Auswandern nach Bosnien und Herzegowina

Aufenthalt & Einbürgerung: Bosnien und Herzegowina

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Deutsche dürfen 90 Tage ohne Visum in Bosnien und Herzegowina bleiben. Für längere Aufenthalte gibt es die befristete Aufenthaltserlaubnis beim Ausländerdienst – u. a. für Arbeit, Familie, Studium oder Immobilienbesitz. Ausländer erwerben Immobilien in der Praxis oft über eine bosnische Firma.

Aufenthaltstitel

Arbeit

Befristeter Aufenthalt – Arbeit

Angestellte mit Arbeitgeber in Bosnien und Herzegowina

  • Arbeitserlaubnis
  • Mittel für den Lebensunterhalt, Krankenversicherung, Wohnnachweis

Gültigkeit: bis zu 1 Jahr, verlängerbar

Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit

Befristeter Aufenthalt – Immobilienbesitz

Eigentümer einer Immobilie

  • Eigentum an einer Immobilie (Hinweis: Direkterwerb durch Ausländer rechtlich umstritten, oft über Firma)
  • Ausreichende Mittel und Krankenversicherung

Gültigkeit: bis zu 1 Jahr, verlängerbar

Familie

Befristeter Aufenthalt – Familie

Angehörige bosnischer Staatsangehöriger bzw. Residenten

  • Nachweis der Familienbeziehung

Gültigkeit: bis zu 1 Jahr, verlängerbar

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 3 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nur eingeschränkt erlaubt

Nach 5 Jahren ununterbrochenem befristetem Aufenthalt ist ein Daueraufenthalt möglich.

Laut GLOBALCIT ist die Einbürgerung nach 3 Jahren Aufenthalt unmittelbar vor dem Antrag möglich (weitere Voraussetzungen nach Landesrecht). Die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden, sofern kein bilaterales Abkommen besteht – mit Deutschland gibt es keins.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
3 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht grundsätzlich erforderlich, mit wichtigen Ausnahmen
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Staatskunde-/Kulturkenntnisse (ohne formalen Test)
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (BiH 9)
Person has been resident in BiH for 3 years immediately before the application.
Verzicht (BiH 9)
Person renounces or loses in any other way another citizenship, unless regulated otherwise by a bilateral agreement with the country in question (renunciation or loss of another citizenship will not be required if it is not allowed, or is unreasonable to request).
Sprache (BiH 9)
Person has sufficient command of one of the official languages of BiH.
Staatskunde (BiH 9)
Person signs a statement accepting the legal system and constitutional order of BiH.
Ehe (BiH 10)
Person has been the spouse of a citizen for at least 5 years (including the time of application), has been granted permanent residence in BiH, and does not pose a threat to security of BiH. Other conditions: renounces or loses in any other way another citizenship, unless regulated otherwise by a bilateral agreement with the state in question (renunciation or loss of another citizenship will not be required if that is not allowed, or is not reasonable to request).

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. Service for Foreigners' Affairs: Stay of aliens in BiH
  2. CIN: Arab land in Sarajevo and beyond (Immobilienerwerb über Firmen)
  3. GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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