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Auswandern nach Bolivien

Aufenthalt & Einbürgerung: Bolivien

Aufenthaltserlaubnis Bolivien: welche Aufenthaltstitel es gibt – auch für Rentner und Familien –, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Deutsche reisen visumfrei nach Bolivien ein. Wer bleiben möchte, beantragt bei der Dirección General de Migración (DIGEMIG) eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (permanencia temporal) für 1 bis 3 Jahre, etwa für Arbeit, Studium, Gesundheit oder Familie. Nach 3 Jahren folgt die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, ebenfalls nach 3 Jahren die Einbürgerung. Die deutsche Staatsangehörigkeit muss man dafür nicht aufgeben.

Aufenthaltstitel

Weitere

Permanencia transitoria (Kurzaufenthalt)

Deutsche Staatsangehörige bei der Einreise

  • Gültiger Reisepass, kein Visum nötig
  • Verlängerung des Aufenthalts bei der Migrationsbehörde möglich

Gültigkeit: bis zu 180 Tage (Art. 29 Ley 370)

Arbeit

Permanencia temporal – Arbeit

Angestellte und Selbstständige mit Tätigkeit in Bolivien

  • Antrag bei der DIGEMIG nach legaler Einreise
  • Pass, Führungszeugnis aus Deutschland (apostilliert, übersetzt) und bolivianische Bescheinigungen
  • Nachweis der Tätigkeit (Arbeitsvertrag bzw. Unternehmensunterlagen)

Gültigkeit: 1 Jahr (2-mal verlängerbar), 2 Jahre (+1) oder 3 Jahre

Familie

Permanencia temporal – Familie

Ehe-/Lebenspartner und Angehörige von Bolivianern oder Residenten

  • Nachweis der Familienbeziehung (apostillierte Urkunden)

Gültigkeit: 1–3 Jahre

Studium

Permanencia temporal – Studium

Studierende an bolivianischen Hochschulen

  • Immatrikulation bzw. Zulassung

Gültigkeit: 1–3 Jahre

Weitere

Permanencia definitiva (unbefristet)

Ausländer nach 3 Jahren befristetem Aufenthalt; Ehepartner, abhängige Kinder und Eltern ohne Frist

  • Mindestens 3 Jahre permanencia temporal (Art. 31 Ley 370)
  • Ausdrücklicher Antrag, Führungszeugnisse

Gültigkeit: unbefristet; der Ausländerausweis wird beim SEGIP alle 5 Jahre erneuert

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 3 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 3 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt

Nach mindestens 3 Jahren befristetem Aufenthalt kann die permanencia definitiva beantragt werden. Ehepartner, abhängige Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern erhalten sie ohne diese Frist (Art. 31 Ley 370).

Einbürgerung nach 3 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt, mit ausdrücklichem Antrag, legaler Tätigkeit im Land und Nachweis der bisherigen Staatsangehörigkeit (Art. 41 Ley 370, Art. 142 Verfassung). Wer eingebürgert wird, muss die bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben (Art. 143 Verfassung).

Weitere Wege zur Staatsangehörigkeit

  • Nach 2 Jahren legalem Aufenthalt bei bolivianischem Ehepartner, bolivianischen Kindern oder bolivianischen Pflegeeltern (Art. 42 Ley 370)
  • Nach 2 Jahren bei Militärdienst in Bolivien oder per Gesetz für besondere Verdienste

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
3 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Keine Sprachanforderung
Staatskunde / Kultur
Staatskunde- bzw. Kulturtest
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (Const 142(1), Act no. 370 40, 41, Supreme Decree no. 1923 20)
Person has been legally resident in Bolivia for a continuous period of 3 years
Verzicht (Const 142(1), Act no. 370 40, 41, Supreme Decree no. 1923 20)
–
Sprache (Const 142(1), Act no. 370 40, 41, Supreme Decree no. 1923 20)
–
Staatskunde (Const 142(1), Act no. 370 40, 41, Supreme Decree no. 1923 20)
Person has passed a written examination of general knowledge concerning Bolivian history.
Ehe (Const 142(2)(1), Act no. 370 42(I)(1), Supreme Decree no. 1923 21)
Person is the spouse of a citizen. Other conditions: see A06 (residence requirement is reduced to 2 years).

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. Ley Nº 370 de Migración (2013), Art. 29–31 und 40–42 (PDF, CEPAL)
  2. Verfassung Boliviens (2009), Art. 142–143 (Constitute Project)
  3. Dirección General de Migración
  4. Trámites en Bolivia: Permanencia definitiva (DIGEMIG)

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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